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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam genehmigt die Annahme einer Spende in Höhe von 1.000,00 € (§ 44 Abs. 4 Satz 1 KV M-V) zugunsten einer Zielspinne (Wegweisers) im Stadtgebiet von der Gebäudeservice Brüsch GbR, Baustraße 30 in 17389 Anklam.
Sachdarstellung:
Um das Stadtgebiet für Einheimische und Touristen attraktiver zu gestalten und Besucherströme besser zu lenken, ist die Errichtung von weiteren Zielspinnen (Wegweisern) gemäß dem von der Stadtvertretung beschlossenem Konzept „LEITSYSTEM ANK Hinweissystem zur Orientierung im öffentlichen Raum„ angedacht. Es handelt sich um eine Maßnahme, die auf Grund der Zuordnung der Tourismuswirtschaft in den Bereich der Nichtpflichtaufgaben der Kommune einzuordnen ist. Die im Haushaltsplan eingestellten Mittel werden seit Jahren nicht durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde freigegeben. Insofern bemüht sich die Verwaltung kontinuierlich um die Finanzierung über Drittmittel.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Annahme der Spende liegt ein Anteil zur Finanzierung einer Zielspinne (Wegweiser) im Stadtgebiet vor. Es gilt nunmehr weitere Geldgeber zu akquirieren, um eine Zielspinne errichten zu können. Eine Zusage über weitere 1.500 Euro liegt bereits vor. Sobald die dann noch ausstehenden Mittel in Höhe von 500 Euro ebenfalls eingeworben sind, kann die Herstellung erfolgen, die Herstellung und Aufstellung kostet insgesamt ca. 3.000 Euro.
Anlagen:
keine