Drucksache - 2021/FB1/564-001  

Betreff: Antrag der IfA zum Bebauungsplan 1-2020 "Einkaufszentrum REM Anklam"
Status:öffentlichDrucksache-Art:Antrag
Unterzeichner FB/SG:1. Christian Schröder
2. Fraktionsvorsitz
Bezüglich:
2021/FB1/564
Federführend:Fraktion IfA Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
16.12.2021 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Antrag IFA  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Antrag:

 

Die Fraktion der IfA stellt für o.g. Drucksache den Antrag, die Vorlage zurückzustellen. Vor einem erneuten Beschluss sollen mit dem Investor Gespräche geführt werden, um einzelne Punkte nochmals zu erörtern. Die Möglichkeit hierzu, sollte im zuständigen Fachausschuss seitens der Stadtvertretung und des Investors genutzt werden.

 

Unteranderem die bessere Umsetzung des Stadtvertreterbeschlusses vom 25.02.2021:

Auszug

 

Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Dieser wirkt darauf hin, dass Parkflachen nicht sichtbar zur Straßenseite angelegt werden und dass sich neue Gebäude in den Straßenzug harmonisch einfügen. Möglicherweise kann der Erhalt alter

Giebelfassaden oder die Anwendung neuer Klinkerelemente eine entsprechende angenehme

Bebauung ermöglichen, die sich an das Stadtbild anpasst.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachdarstellung:

   

 


Finanzielle Auswirkungen:

 keine


Anlagen:

 keine

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag IFA (286 KB)      
Stammbaum:
2021/FB1/564   Bebauungsplan 1-2020 "Einkaufszentrum REM Anklam" hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss   Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement   Beschlussvorlage
2021/FB1/564-001   Antrag der IfA zum Bebauungsplan 1-2020 "Einkaufszentrum REM Anklam"   Fraktion IfA   Antrag