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Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Aufstellung eines
Bebauungsplanes B4-2021 „Peene Südufer“.
2. Die Stadtvertretung beschließt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes die
14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam vorzunehmen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt das entsprechende Bauleitplanverfahren durchzuführen.
Sachdarstellung:
Die Hansestadt Anklam ist gemäß dem Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern als Mittelzentrum eingestuft. Mittelzentren sind bedeutende Standorte für Wirtschaft, Handel und Dienstleistungen und sollen somit in ihrer Funktion erhalten bleiben und weiter gestärkt werden.
Durch gezielte Maßnahmen zur Stadtentwicklung werden die Mittelzentren nicht nur für ihre Wohnbevölkerung attraktiver, sondern auch für die gewerblichen Unternehmen und den Tourismus.
Im nordöstlichen Bereich der Hansestadt Anklam sind neben der Zuckerfabrik zahlreiche Unternehmen in dem gewerblich geprägten Gebiet angesiedelt. Die dort ansässigen Betriebe haben seither zur wirtschaftlichen Stabilisierung und Stärkung der Region beigetragen und eine Vielzahl an Arbeitsplätzen geschaffen.
Durch diverse Lückenbebauungen zur Wohnnutzung und die Erweiterung der bestehenden Baugebiete ist die Wohnbebauung immer weiter an die gewerblich genutzten Flächen herangerückt. Es entstand ein Gemengegelage.
Mit Aufstellung des Bebauungsplanes B1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ wurde bereits die Grundlage geschaffen, die industrielle Nutzung und die planungsrechtliche Sicherheit für mögliche Entwicklungen der Zuckerfabrik, zu sichern und die unterschiedlichen Nutzungen zwischen Industrie, Gewerbe und Wohnnutzung zu ordnen.
Um auch die Standortsicherung der weiteren Unternehmen in dem gewerblich geprägten Gebiet zu sichern, ist die Aufstellung eines weiteren Bebauungsplanes unumgänglich.
Zeitgleich bietet sich die Möglichkeit, die an die Peene heranreichenden Flächen als ein urbanes Gebiet zu entwickeln, was unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten bietet.
So dienen urbane Gebiete u.a. dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören, wobei die Nutzungsmischung in urbanen Gebieten nicht gleichgewichtig sein muss.
Zulässig sind in diesen Gebieten bspw. Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaft, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige Gewerbebetriebe sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
Das Plangebiet umfasst insgesamt ca. 47 ha. Die Planung soll sich angemessen und bedarfsgerecht an die vorhandene Bebauung anpassen.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan vom 20.07.2005 weist die Flächen als gewerbliche Bauflächen sowie Grünflächen, teilweise mit Zweckbestimmung Dauerkleingärten aus.
Zur Sicherung des bereits bestehenden Gewerbes und zur Entwicklung der umliegenden Flächen im nordöstlichen Bereich der Hansestadt Anklam sind die Baurechte über ein entsprechendes Bauleitplanverfahren zu schaffen.
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes können gleichzeitig im Parallelverfahren erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
In der Haushaltsstelle „Aufwendungen für die Erstellung von Bauleitplänen“ Konto 5625500 stehen die notwendigen Mittel zur Verfügung.
Anlagen:
Übersichtsplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2021-09-30 Übersicht Planbereich (671 KB) |