Drucksache - 2021/FB1/533  

Betreff: Genehmigung einer ÜPL für Baumpflegemaßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht im Produkt Öffentliches Grün
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Kwasniak, Manuela
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
16.09.2021 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss der Hansestadt Anklam beschließt eine überplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 2021 zur Finanzierung von Baumpflegemaßnahmen in Höhe von 40.000,00 Euro zugunsten des Produktsachkontos 55100-5231000 (Öffentliches Grün – Grundstücks- und Gebäudeunterhaltung).

Die Deckung erfolgt aus Minderauszahlung des Produktsachkontos 21500-5292000 (Regionale Schulen – Umzug KKS) im Haushaltsjahr 2021.

 

 

 

 

 

 

 

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Sachdarstellung:

 

Während der Durchführung der Baumpflegearbeiten in der Parkallee hat die ausführende Firma erhebliche Schäden am Baumbestand im Stadtpark festgestellt. Diese sind unverzüglich im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durch entsprechende Pflegeschnitte bzw. möglicherweise auch Fällungen zu beheben. Es besteht eine erhebliche Gefahr für die Nutzer des Stadtparkes.

 

Weiterhin wurde der Bluthsluster Park durch das SG 1.2 gesperrt. Eine Kontrolle des Baumbestandes hat auch hier erhebliche Schäden am Baumbestand ergeben. Auch diese sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durch entsprechende Pflegeschnitte bzw. möglicherweise auch Fällungen unverzüglich zu beheben. Eine Aufhebung der Sperrung des Bluthsluster Parks kann erst nach Durchführung der erforderlichen Baumpflegemaßnahmen / Fällungen erfolgen.

 

   

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Beantragendes Produktsachkonto: 55100-5231000

 

Haushaltsansatz:  51.000,00 Euro

Derzeit noch verfügbar: 14.279,60 Euro

 

Die derzeit noch auf dem beantragenden Produktsachkonto 55100-5231000 vorhandenen finanziellen Mittel in Höhe von 14.279,60 Euro sind bereits gebunden durch Aufträge zur Mahd der Flächen in den Gewerbegebieten sowie zur Unterhaltung des Teiches im Stadtpark.

 

 

 

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Anlagen:

 

keine