Drucksache - 2021/FB1/516  

Betreff: 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Wussow, Heike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
10.08.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
19.08.2021 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2021-07-19 Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Anklam - Antrag Änderung FNP  
Flächen Zweckverband  
2021-07-21 Landwirt - Antrag Änderung FNP  
Flächen Privat  
2021-08-03 Errichtung PV-Anlage (Umgriffsfläche)  

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stadtvertretung Anklam beschließt, die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes
 der Hansestadt Anklam vorzunehmen.

2. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

3. Die Hansestadt Anklam ist von jeglichen Kosten freizuhalten.

4. Die Verwaltung wird beauftragt das entsprechende Bauleitplanverfahren
 durchzuführen.  

 

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Sachdarstellung:

 

Der Hansestadt Anklam liegen Anträge zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage vor.

Die Änderung umfasst die Flurstücke 75/16, 75/17 sowie eine Teilfläche des Flurstückes 27 der Flur 8, Gemarkung Anklam.

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan vom 20.07.2005 weist die Flächen zum Teil gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 4 Baugesetzbuch (BauGB) als Flächen für Versorgungsanlagen, Zweckbestimmung Abwasser aus und zum Teil gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB als Flächen für die Landwirtschaft.

 

Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient.

Laut § 35 Abs. 3 Nr. 1 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange insbesondere vor, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht.

Um das beantragte Verfahren durchführen zu können, ist demnach eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.

 

Die Fläche wird gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) als Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Photovoltaikanlage ausgewiesen.

 

Zur Durchführung des Verfahrens wird die Hansestadt Anklam städtebauliche Verträge mit den Antragstellern schließen.

Der Vorlage werden die Anträge zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit den entsprechenden Flächen und ein Übersichtsplan der gesamten betroffenen Fläche beigefügt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

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Anlagen:

 

Antrag auf Änderung Flächennutzungsplan vom 14.07.2021

Flächen Zweckverband

Antrag auf Änderung Flächennutzungsplan vom 19.07.2021

Flächen Privat

Übersichtsplan Gesamtfläche

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2021-07-19 Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Anklam - Antrag Änderung FNP (452 KB)      
Anlage 3 2 Flächen Zweckverband (717 KB)      
Anlage 5 3 2021-07-21 Landwirt - Antrag Änderung FNP (285 KB)      
Anlage 4 4 Flächen Privat (563 KB)      
Anlage 2 5 2021-08-03 Errichtung PV-Anlage (Umgriffsfläche) (293 KB)