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Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes mit der Bezeichnung
„Solarpark Anklam-Stretense“.
2. Die Stadtvertretung beschließt parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes die 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam
vorzunehmen.
3. Mit dem Vorhabenträger ist ein Durchführungsvertrag/Städtebaulicher Vertrag
abzuschließen.
4. Die Hansestadt Anklam ist von jeglichen Kosten freizuhalten.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Bauleitplanverfahren durchzuführen.
6. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachdarstellung:
Der Hansestadt Anklam liegt ein Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage „Solarpark Stretense“ vor.
Betroffen sind in der Gemarkung Stretense, Flur 1 die Flurstücke 2/2, 6/2, 8 und 9 sowie in der Flur 2 die Flurstücke 2/2, 6, 7 und 9/2 und in der Flur 4 die Flurstücke 5, 6, 8 und 9 (Vorentwurfsskizze Solarpark Stretense – siehe Anlage).
Die Flächen sind im privaten Eigentum und befinden sich südlich von Anklam sowie nördlich und östlich von dem Ortsteil Stretense.
Für den betreffenden Bereich der Gemarkung Stretense gibt es derzeit noch keinen rechtswirksamen Flächennutzungsplan.
Nach Eingemeindung der Ortsteile Stretense und Pelsin wurde die 6. Änderung und 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam aufgestellt. Dabei umfasst die 1. Ergänzung die Aufnahme der Ortsteile Stretense und Pelsin in den Flächennutzungsplan der Hansestadt Anklam, da diese Orte über keinen eigenen Flächennutzungsplan verfügen.
Die 6. Änderung und 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam befindet sich derzeit in der Abwägung der 2. Auslegung.
Einen Satzungsbeschluss zu diesem Verfahren gibt es noch nicht.
In der 6. Änderung und 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes werden die durch den Vorhabenträger zur Überplanung beantragten Bereiche als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Aus diesem Grund wird mit Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auch die 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes notwendig, um die o.g. Bereiche als Sondergebiet Photovoltaik auszuweisen.
Für die Realisierung des beantragten Verfahrens müssen die entsprechenden Baurechte geschaffen werden. Dies kann nur über ein entsprechendes Bauleitplanverfahren erfolgen.
Gemäß § 8 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und die 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes können im Parallelverfahren erfolgen.
Gemäß § 12 BauGB verpflichtet sich der Vorhabenträger in einem Durchführungsvertrag/Städtebaulicher Vertrag mit der Hansestadt Anklam, das Vorhaben und die Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer zu bestimmenden Frist auszuführen.
Der Vorhabenträger trägt die Kosten und Risiken für alle erforderlichen Bauleitplanverfahren, die naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsregelung, sowie alle erforderlichen Erschließungs- und Verlegekosten von Netzanschlussleitungen.
Der Vorlage werden der Antrag und eine Vorentwurfsskizze des Solarpark Stretense beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagen:
Antrag der Firma Anumar Solar GmbH vom 01.09.2020 nebst Vorentwurfsskizze Solarpark Stretense
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag nebst Vorentwurfsskizze (948 KB) | ||||
2 | alte Vorlage - 2020/FB1/397 (1068 KB) |