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Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes 2-2021 „Wohngebiet Am Bock“.
2. Die Stadtvertretung beschließt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes die
11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam vorzunehmen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt das entsprechende Bauleitplanverfahren durchzuführen.
Sachdarstellung:
Die Hansestadt Anklam besitzt durch ihre zentrale Lage sowie das reizvolle naturnahe Umfeld eine besondere Qualität als Wohnstandort.
Im gesamten Stadtgebiet sind die vorhandenen Wohngebiete nahezu bebaut.
Mit den noch unbebauten Grundstücken kann nur noch kurzfristig der Bedarf an Wohngrundstücken gedeckt werden.
Um der Nachfrage nach geeigneten Grundstücken zur Wohnbebauung gerecht zu werden, plant die Hansestadt Anklam den Bereich westlich der bereits bestehenden Wohnbebauung Am Bock mit einem Wohngebiet zu überplanen.
Das Plangebiet ist ca. 13,3 ha groß. Die Planung soll sich angemessen und bedarfsgerecht an die vorhandene Bebauung anpassen.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan vom 20.07.2005 weist die Flächen zum Teil als Grünflächen mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten, zum Teil als Flächen für die Landwirtschaft und zu einem geringen Anteil als gemischte Bauflächen aus.
Zur Realisierung der Entstehung eines neuen Wohngebietes sind Baurechte zu schaffen.
Die Schaffung dieser Baurechte kann nur über ein entsprechendes Bauleitplanverfahren erfolgen.
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes können gleichzeitig im Parallelverfahren erfolgen.
Der Vorlage wird ein Übersichtsplan des Planbereiches beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
In der Haushaltsstelle „Aufwendungen für die Erstellung von Bauleitplänen“ Konto 5625500 stehen die notwendigen Mittel zur Verfügung.
Anlagen:
Übersichtsplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2021-02-01 Planbereich Übersicht (331 KB) |