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Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes 3-2020 Solarpark Stretense“.
2. Die Stadtvertretung beschließt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes die
2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam vorzunehmen.
3. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.
4. Die Hansestadt Anklam ist von jeglichen Kosten freizuhalten.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Bauleitplanverfahren durchzuführen.
Sachdarstellung:
Der Hansestadt Anklam liegt ein Antrag auf Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage vor. Betroffen sind in der Gemarkung Stretense, Flur 1, Flurstücke 2/2, 6/2, 8 und 9, sowie die Flur 2 mit den Flurstücken 2/2, 6, 7 und 9/2 und die Flur 4 mit den Flurstücken 5, 6, 8 und 9 (Übersichtsplan – siehe Anlage).
Die Flächen sind in privatem Eigentum und befinden sich südlich von Anklam sowie nördlich und östlich von dem Ortsteil Stretense.
Für den betreffenden Bereich der Gemarkung Stretense gibt es derzeit noch keinen rechtswirksamen Flächennutzungsplan.
Nach Eingemeindung der Ortsteile Stretense und Pelsin wurde die 6. Änderung und
1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam aufgestellt. Dabei umfasst die 1. Ergänzung die Aufnahme der Ortsteile Stretense und Pelsin in den Flächennutzungsplan der Hansestadt Anklam, da diese Orte über keinen eigenen Flächennutzungsplan verfügen.
Die 6. Änderung und 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam befindet sich derzeit in der Abwägung der 2. Auslegung.
Einen Satzungsbeschluss zu diesem Verfahren gibt es noch nicht.
In der 6. Änderung und 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes werden die durch den Vorhabenträger zur Überplanung beantragten Bereiche als Grünflächen ausgewiesen.
Aus diesem Grund wird mit Aufstellung des Bebauungsplanes auch eine 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes notwendig, um die o.g. Bereiche als Sondergebiet Photovoltaik auszuweisen.
Für die Realisierung des beantragten Verfahrens müssen die entsprechenden Baurechte geschaffen werden.
Die Schaffung der Baurechte kann nur über ein entsprechendes Bauleitplanverfahren erfolgen.
Gemäß § 8 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes und die 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes können im Parallelverfahren erfolgen.
Zur Durchführung der Verfahren wird die Hansestadt Anklam einen städtebaulichen Vertrag mit dem Antragsteller schließen.
Der Vorlage werden der Antrag und ein Übersichtsplan des Antragstellers beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2020-08-04 Übersichtsplan (883 KB) | ||||
2 | 2020-09-01 Antrag auf Aufstellung B-Plan und Änderung FNP (55 KB) |