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Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss bestellt in einer Eilentscheidung Frau Evelin Steiner zur Gleichstellungsbeauftragten der Hansestadt Anklam, mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 8 Wochenstunden für den Zeitraum von 5 Jahren.
Die Zustimmung der Stadtvertretung ist nachträglich einzuholen.
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Sachdarstellung:
Gemäß § 41 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und § 9 Absatz 1 der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam ist in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte für fünf Jahre zu bestellen.
Die Bestellung erfolgt durch die Gemeindevertretung.
Auf Grund der Umstände in den Zeiten des CORONA-VIRUS und zur Vermeidung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 bei Sitzungen kommunaler Vertretungskörperschaften soll nunmehr der Hauptausschuss in einer Eilentscheidung den Beschluss zur Bestellung fassen, der dann zu gegebener Zeit nachträglich von der Stadtvertretung der Hansestadt zu genehmigen wäre.
Ab März 2015 war Frau Evelin Steiner nach der Abberufung von Frau Eva Dinse mit Beschluss (DS BM/409/2015) der Stadtvertretung vom 12.03.2015 als Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Anklam bereits bestellt gewesen.
Mit dem Auslaufen der Bestellung zum 28.03.2020 wird die Neubestellung einer Gleichstellungsbeauftragten für die Hansestadt Anklam erforderlich.
Nach Rücksprache mit Frau Evelin Steiner hat diese sich bereit erklärt, die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten erneut zu übernehmen.
Zu den Aufgaben von Frau Steiner im Sachgebiet 2.2 Stadtmarketing, Bildung und Kultur gehören bisher neben der Gleichstellung die Aufgabenbereiche der Tourismusförderung.
Aus Sicht der Dienststelle ist Frau Evelin Steiner sowohl persönlich wie auch fachlich geeignet, als Gleichstellungsbeauftragte weiterhin zu arbeiten.
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