Drucksache - 2020/FB1/358  

Betreff: Lärmaktionsplanung Hansestadt Anklam - Stufe 3
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Wussow, Heike
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
30.04.2020 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
01 Meldebogen Lärmaktionsplanung - Stufe 3  
02 Erläuterungsbericht  
03 Lärmkarten des LUNG mit Stand Mai 2017  
04 Tabelle der betroffenen Grundstücke  
05 Berichterstattung des Lärmaktionsplanes - Stufe 2 mit Stand 17.10.2013  

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Beschlussvorschlag:

 

1. Der Hauptausschuss der Hansestadt Anklam beschließt die Fortschreibung des
 Lärmaktionsplanes gemäß § 47d Abs. 5 Bundesimmissionsschutzgesetz.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den beschlossenen Lärmaktionsplan – Stufe 3
 ortsüblich über die homepage der Hansestadt Anklam bekannt zu machen.

 

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Sachdarstellung:

 

Auf Grundlage der EG – Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG hat die Hansestadt Anklam gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), unter Hinzunahme der Lärmaktionsplanung aus dem Jahre 2013 und den Erkenntnissen der Lärmkartierungen aus 2017, den Aktionsplan fortzuschreiben. Die Überprüfung des Aktionsplans hat alle 5 Jahre zu erfolgen.

 

Lärmaktionspläne sollen Lärmbelästigungen analysieren, bewerten und Maßnahmen zur Reduzierung von Lärmbelästigungen erarbeiten.

 

Die 2. Stufe des Lärmaktionsplanes der Hansestadt Anklam ist aufbauend auf den Lärmkarten des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (LUNG) aus 2017, zu überprüfen und neu aufzustellen ggf. entsprechend fortzuschreiben.

 

Nach Überprüfung der Lärmaktionsplanung – Stufe 2, unter Hinzunahme der Lärmkartierungen aus dem Jahre 2017 kommt die Hansestadt Anklam zur Erkenntnis, dass eine umfängliche Überarbeitung oder Neuaufstellung des Lärmaktionsplanes nicht erforderlich ist. Es sind keine relevanten Änderungen in den neuen Lärmkarten 2017 gegenüber 2013 dokumentiert.

 

Vergleicht man die Lärmkartierung 2013 und 2017, stellt man fest, dass die Zahl der durch Lärm betroffenen Menschen, sich nach den Daten, die das LUNG zur Verfügung stellt, verringert hat. Die Berichterstattung des Lärmaktionsplans in der Fassung vom 17.10.2013 ist als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

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Anlagen:

 

01 Meldebogen Lärmaktionsplanung – Stufe 3

02 Erläuterungsbericht

03 Lärmkarten des LUNG mit Stand Mai 2017

04 Tabelle der betroffenen Grundstücke
05 Berichterstattung des Lärmaktionsplanes – Stufe 2 mit Stand 17.10.2013

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 01 Meldebogen Lärmaktionsplanung - Stufe 3 (103 KB)      
Anlage 2 2 02 Erläuterungsbericht (46 KB)      
Anlage 3 3 03 Lärmkarten des LUNG mit Stand Mai 2017 (2000 KB)      
Anlage 4 4 04 Tabelle der betroffenen Grundstücke (185 KB)      
Anlage 5 5 05 Berichterstattung des Lärmaktionsplanes - Stufe 2 mit Stand 17.10.2013 (3574 KB)