|
|
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Annahme der nachfolgend
aufgelisteten Spenden nachträglich für das Haushaltsjahr 2016.
Sachdarstellung:
Gemäß § 44 Absatz 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an
Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Die Annahme der Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen erfolgt laut § 5
Absatz 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam durch den Bürgermeister (bis 99,99
EUR), den Hauptausschuss (100,- EUR bis 1.000,- EUR) und die Stadtvertretung (ab
1.000,01 EUR).
Im Haushaltsjahr 2016 wurden nicht alle zur Verfügung gestellten Spenden
entsprechend der vorgenannten Regelungen angenommen. Aus diesem Grund erfolgen
im Zusammenhang mit der Aufstellung des Jahresabschlusses 2016 die noch
ausstehenden Spendenannahmen, unabhängig von der Wertgrenze, per
Sammelbeschluss.
Damit wird den Regelungen zur Annahme von Spenden Rechnung getragen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
-