Drucksache - 2019/FB2/081  

Betreff: Sammelbeschluss zur Annahme von Spenden aus dem Jahr 2016 (im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses 2016)
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement, Stadtmarketing, Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Wittchow, Sebastian
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Empfehlung
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
02.12.2019 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
12.12.2019 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Annahme der nachfolgend

aufgelisteten Spenden nachträglich für das Haushaltsjahr 2016.

 

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Sachdarstellung:

 

Gemäß § 44 Absatz 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an

Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Die Annahme der Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen erfolgt laut § 5

Absatz 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam durch den Bürgermeister (bis 99,99

EUR), den Hauptausschuss (100,- EUR bis 1.000,- EUR) und die Stadtvertretung (ab

1.000,01 EUR).

Im Haushaltsjahr 2016 wurden nicht alle zur Verfügung gestellten Spenden

entsprechend der vorgenannten Regelungen angenommen. Aus diesem Grund erfolgen

im Zusammenhang mit der Aufstellung des Jahresabschlusses 2016 die noch

ausstehenden Spendenannahmen, unabhängig von der Wertgrenze, per

Sammelbeschluss.

Damit wird den Regelungen zur Annahme von Spenden Rechnung getragen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

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Anlagen:

 

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