Drucksache - 2019/RPA/021  

Betreff: Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2016 für das Städtebauliche Sondervermögen der Hansestadt Anklam gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V i. V. m. § 64 KV M-V
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Martin Luft
2. Rechnungsprüfungsausschussvorsitzender
Federführend:Rechnungsprüfungsausschuss Bearbeiter/-in: Miller, Sandra
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Empfehlung
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
02.12.2019 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
12.12.2019 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam erteilt dem Bürgermeister Herrn Michael

Galander in Bezug auf das Städtebauliche Sondervermögen der Hansestadt Anklam für

das Haushaltsjahr 2016 die Entlastung.  

 

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Sachdarstellung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den

Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam zum

31. Dezember 2016 gemäß § 3a KPG geprüft.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem

abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und einen eingeschränkten

Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens der

Hansestadt Anklam hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass

sie der diesbezüglichen Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung

entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.11.2019 beschlossen,

der Stadtvertretung die Entlastung des Bürgermeisters in Bezug auf das

Städtebauliche Sondervermögen der Hansestadt Anklam für das Haushaltsjahr 2016 zu

empfehlen. 

 

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Anlagen:

keine