Drucksache - 2019/RPA/018  

Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der Hansestadt Anklam gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Martin Luft
2. Rechnungsprüfungsausschussvorsitzender
Federführend:Rechnungsprüfungsausschuss Bearbeiter/-in: Miller, Sandra
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Empfehlung
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
02.12.2019 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
12.12.2019 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt Wolgast geprüften Jahresabschluss der Hansestadt Anklam zum 31.12.2016 fest. 

 

 

 

 

 

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Sachdarstellung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahresabschluss der Hansestadt Anklam zum 31. Dezember 2016 gemäß § 3a KPG geprüft.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast in seinem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Grund für die Einschränkung ist u.a., dass für die Ausgabe von Mustern teilweise Korrekturen erfolgen mussten. Der Prüfbericht sowie der Prüfvermerk einschließlich des Bestätigungsvermerks sind dieser Vorlage beigefügt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

 

Das Bilanzvolumen zum 31.12.2016 beträgt 138.814.608,59 €.

 

Die Ergebnisrechnung weist ein Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen i.H.v.

-4.597.395,00 € aus. Es erfolgten Einstellungen in die Kapitalrücklage (509.380 00 €) für den bereinigten Gebäudewert für das Haus der Bildung auf Grund der ckabwicklung des Erbbaurechtsvertrages sowie eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage (1.190.202,80 €) und eine Entnahme aus der allg. Kapitalrücklage für die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Altfehlbetragsumlage (95.560,76 €), so dass sich der Fehlbetrag im Jahr 2016 letztendlich auf  -3.821.011,44 € beläuft.

 

Aus den Jahren 2014 und 2015 existiert bereits ein negativer Ergebnisvortrag i.H.v.

-7.427.747,47 € ( -1.417.977,89 € aus 2014, -6.009.769,58 € aus 2015), so dass demnach

-11.248.758,91 € auf neue Rechnung vorzutragen sind.

 

Grund für das negative Ergebnis ist hauptsächlich der Einbruch der ordentlichen Erträge (u.a. ca. 50% weniger Gewerbesteuereinnahmen seit 2015) sowie auch die Abschreibungen (ca. 3 Mio EUR jährlich).

 

Die Finanzrechnung 2016 ist ebenfalls nicht ausgeglichen. Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt –2.406.527,48 € und reicht demnach nicht aus, um planmäßige Tilgungen von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 478.688,68 € zu decken.

 

Unter Berücksichtigung des Vortrags aus 2015 i.H.v. -4.071.266,38 € schließt die Finanzrechnung insgesamt mit einem Saldo der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit zum 31.12.2016 i.H.v. -5.730.563,92 € ab (liquide Mittel: 16.757,72 €; Kassenkredit: 5.747.321,64 €).

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.11.2019 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Hansestadt Anklam zum 31.12.2016 zu empfehlen.

 

 

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Anlagen:

 

Anlage 1 : Abschließender Prüfvermerk zur Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Anklam zum 31.12.2016 durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Hansestadt Anklam vom 20.11.2019

Anlage 2: Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast über die Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Anklam zum 31.12.2016 vom 20.11.2019

Anlage3: Jahresabschluss zum 31.12.2016 der Hansestadt Anklam