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Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt die Annahme einer zweckgebundenen Spende der Becker/Kraft GbR für das Tiergehege in Höhe von 200,00 Euro.
Sachdarstellung:
Lt. Kommunalverfassung M-V § 44 Abs. 4 darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Kommunalverfassung M-V Spenden annehmen, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen. Der § 2 KV M-V beschreibt die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises. Hierzu gehört u. a. auch die Entwicklung der Freizeit- und Erholungseinrichtungen.
Herr und Frau Dittrich haben anlässlich der Übergabe ihrer Arztpraxis bzw. Apotheke an ihre Nachfolger um Spenden für das Tiergehege der Stadt Anklam gebeten (an Stelle von Blumen und Geschenken der Gäste).
Zur Spendenannahme ist der Beschluss des Hauptausschusses erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
keine