|
|
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Hansestadt Anklam beschließt unter dem Vorbehalt der Bestätigung der Jahresrechnung 2018 die Schulkostenbeiträge je Schüler als Abschläge, differenziert nach Schularten, für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festzulegen:
a) Grundschulen in Höhe von 1.212,08 € je Gastschüler
und
b) Regionale Schulen in Höhe von 1.716,79 € je Gastschüler
Sachdarstellung:
Auf der Grundlage des Schulgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (§115)
in Verbindung mit der Schullastenausgleichsverordnung in der aktuellen Fassung
(SchLAVO M-V), zuletzt geändert am 22.07.2014, sind für die Beschulung von Schülern
aus anderen Kommunen Gastschulbeiträge (Schulkostenbeiträge) zu erheben.
Öffentliche Schulträger müssen den Schulkostenbeitrag je Schüler auf der Basis
des Jahresergebnisses des Vorjahres in Verbindung mit der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik ermitteln.
Da eine bestätigte Jahresrechnung 2018 noch nicht vorliegt, der späteste Erhebungstermin
für den Schulkostenbeitrag aber auf den 31.07. eines jeden Jahres in der
SCHLAVO M-V festgelegt wurde, stellen die Schulträger zunächst eine Abschlagszahlung
der Schulkostenbeiträge in Rechnung.
Für die Berechnung dieser Abschläge der Schulkostenbeiträge wurden die Aufwendungen
und Erträge der vorläufigen Jahresrechnung 2018 und die Schülerzahlen der Herbststatistik 2018 zu Grunde gelegt.
Die unterschiedlichen Schulgebäude und ausstattungsbedingten Vorrausetzungen,
die Kostenschwankungen (z.B. Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten) sowie die
sich jährlich verändernden Schülerzahlen an den Schulen bedingen, dass die für die
einzelnen Bildungseinrichtungen ermittelten Schulkostenbeiträge sehr unterschiedlich ausfallen.
Der nunmehr auf der Grundlage der o. g. Gesetze ermittelte Schulkostendurchschnittswert
für jede Schulart, der Grundlage für die Festsetzung der Abschlagszahlungen
des Schulkostenbeitrages für 2018 ist, beträgt für
Grundschulen 1.212,08 EUR und für
Regionale Schulen 1.716,79 EUR je Schüler.
Bei abweichender Bestätigung der Jahresrechnung 2018 muss der Schulkostenbeitrag
neu ermittelt werden. Die Schulträger werden darüber informiert, dass in diesem Fall
ein korrigierter Bescheid ergehen wird.
Anderenfalls wird über die Bestandskraft des bestehenden Abschlages informiert.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Einnahmen wurden im Haushalt 2019 eingeplant
Anlagen:
- Ermittlung des durchschnittlichen Gastschulbeitrages für 2019/ Vergleich zum Vorjahr
- Entwicklung der Gastschüler an den städtischen Anklamer Schulen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | akt. Anlage zur Vorlage Berechnung 2019 Vergleich zu 2018 (112 KB) | ||||
2 | akt. Entwicklung der Gastschüler 05-19 (18 KB) |