Drucksache - 2019/FB2/074  

Betreff: Sammelbeschluss zur Annahme von Spenden aus dem Jahr 2015 (im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses 2015)
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Miller, Sandra
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Empfehlung
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
11.03.2019 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
21.03.2019 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Annahme der in der Anlage aufgelisteten Spenden nachträglich für das Haushaltsjahr 2015.

 

 

 

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Sachdarstellung:

 

Gemäß § 44 Absatz 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Die Annahme der Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen erfolgt laut § 5 Absatz 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam durch den Bürgermeister (bis 99,99 EUR), den Hauptausschuss (100,- EUR bis 1.000,- EUR) und die Stadtvertretung (ab 1.000,01 EUR).

 

Im Haushaltsjahr 2015 wurden nicht alle zur Verfügung gestellten Spenden entsprechend der vorgenannten Regelungen angenommen. Aus diesem Grund erfolgen im Zusammenhang mit der Aufstellung des Jahresabschlusses 2015 die noch ausstehenden Spendenannahmen, unabhängig von der Wertgrenze, per Sammelbeschluss.

 

Damit wird den Regelungen zur Annahme von Spenden Rechnung getragen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen:

 

Auflistung Sammelbeschluss Spendenannahmen 2015