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Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung:
Gemäß § 44 Absatz 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Die Annahme der Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen erfolgt laut § 5 Absatz 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam durch den Bürgermeister (bis 99,99 EUR), den Hauptausschuss (100,- EUR bis 1.000,- EUR) und die Stadtvertretung (ab 1.000,01 EUR).
Im Haushaltsjahr 2015 wurden nicht alle zur Verfügung gestellten Spenden entsprechend der vorgenannten Regelungen angenommen. Aus diesem Grund erfolgen im Zusammenhang mit der Aufstellung des Jahresabschlusses 2015 die noch ausstehenden Spendenannahmen, unabhängig von der Wertgrenze, per Sammelbeschluss.
Damit wird den Regelungen zur Annahme von Spenden Rechnung getragen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Auflistung Sammelbeschluss Spendenannahmen 2015