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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam erteilt dem Bürgermeister Herrn Michael
Galander in Bezug auf das Städtebauliche Sondervermögen der Hansestadt Anklam für
das Haushaltsjahr 2015 die Entlastung.
Sachdarstellung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den
Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam zum
31. Dezember 2015 vom 21.02.2019 gemäß § 3a KPG geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem
abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und einen eingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens der
Hansestadt Anklam hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass
sie der diesbezüglichen Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung
entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.03.2019 beschlossen,
der Stadtvertretung die Entlastung des Bürgermeisters in Bezug auf das
Städtebauliche Sondervermögen der Hansestadt Anklam für das Haushaltsjahr 2015 zu
empfehlen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
keine