Drucksache - 2019/RPA/015  

Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2015 des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V i. V. m. § 64 KV M-V
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Martin Luft
2. Rechnungsprüfungsausschussvorsitzender
Federführend:Rechnungsprüfungsausschuss Bearbeiter/-in: Miller, Sandra
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Empfehlung
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
11.03.2019 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
21.03.2019 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und vom Rechnungsprüfungsamt Wolgast geprüften Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam zum 31.12.2015 vom 21.02.2019 fest.  

 

 

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Sachdarstellung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den

Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam zum

31. Dezember 2015 vom 21.02.2019 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Prüfbericht des

Rechnungsprüfungsamtes Wolgast vom 04.03.2019 liegt der Beschlussvorlage bei

(Anlage 2).

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht vom 04.03.2019 und dem darin enthaltenen abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt (Anlage 1). Grund für die Einschränkung ist, dass die Buchungsunterlagen der BIG nicht mit den Abrechnungsunterlagen der Stadt übereinstimmten.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens 2015

(Anlage 3) hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der

Feststellung durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

 

Eckwerte Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens 2015:

Die Bilanzsumme beträgt 5.335.041,24

Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen beträgt                                    0,00 €

Das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen beträgt                                  0,00 €

Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Aus-

Zahlungen beträgt            -1.082.268,72

Der Saldo der investiven Ein- und Auszahlungen beläuft sich auf     932.521,66

So dass sich ein Finanzmittelfehlbetrag ergibt von                      -149.747,06

 

Der Haushaltsausgleich ist in der Ergebnisrechnung gegeben, in der Finanzrechnung

nicht.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.03.2019 beschlossen,

der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen

Sondervermögens 2015 zu empfehlen.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Anlagen:

Anlage 1: Abschließender Prüfvermerk zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam durch den Rechnungsprüfungsausschuss vom 04.03.2019

Anlage 2: Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast über die Prüfung

des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens zum 31.12.2015 vom 04.03.2019

Anlage 3: Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam

zum 31.12.2015 vom 21.02.2019