Drucksache - 2019/RPA/014  

Betreff: Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Martin Luft
2. Rechnungsprüfungsausschussvorsitzender
Federführend:Rechnungsprüfungsausschuss Bearbeiter/-in: Miller, Sandra
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Empfehlung
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
11.03.2019 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
21.03.2019 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam erteilt dem Bürgermeister Herrn Michael Galander für das Haushaltsjahr 2015 die Entlastung.

 

 

 

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Sachdarstellung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben

den Jahresabschluss der Hansestadt Anklam zum 31. Dezember 2015 gemäß § 3a

KPG geprüft.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast in seinem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so

wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung

entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.03.2019 beschlossen,

der Stadtvertretung die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015 zu

empfehlen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen:

keine