Drucksache - 2019/RPA/013  

Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Hansestadt Anklam gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Martin Luft
2. Rechnungsprüfungsausschussvorsitzender
Federführend:Rechnungsprüfungsausschuss Bearbeiter/-in: Miller, Sandra
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Empfehlung
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
11.03.2019 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
21.03.2019 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt Wolgast geprüften Jahresabschluss der Hansestadt Anklam zurn 31.12.2015 in der Fassung vom 21.02.2019 fest.

 

 

 

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Sachdarstellung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben

den Jahresabschluss der Hansestadt Anklam zum 31. Dezember 2015 gemäß § 3a

KPG geprüft.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast in seinem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Grund für die Einschränkung ist u.a., dass für die Ausgabe von Mustern teilweise Korrekturen erfolgen mussten.

 

Der Prüfbericht sowie der Prüfvermerk einschließlich des Bestätigungsvermerks sind dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so

wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

 

Die Bilanzsumme beträgt 134.326.541,14.

 

Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen beträgt -7.026.462,41 €. Im Zuge der Rücklagenveränderungen wurden 147.787,32 € in die Kapitalrücklage eingestellt für die Übertragung einer zur Gemeindestraße herabgestuften Bundesstraße (Demminer Straße) sowie 1.164.480,15 € aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage entnommen, so dass die Ergebnisrechnung 2015 mit einem Jahresfehlbetrag i.H.v. -6.009.769,58 € abschließt. Aus dem Jahr 2014 existiert bereits ein negativer Ergebnisvortrag über -1.417.977,89 €, so dass letztendlich -7.427.747,47 € auf neue Rechnung vorzutragen sind.

Die Ergebnisrechnung ist somit nicht ausgeglichen.

 

Die Finanzrechnung 2015 ist unterjährig ebenfalls nicht ausgeglichen. Der Saldo der

ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt -4.644.424,76

und reicht demnach nicht aus, um planmäßige Tilgungen von Krediten für

Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 433.767,30 € zu decken.

 

Unter Berücksichtigung der aus 2014 vorzutragenden liquiden Mittel i.H.v.

1.747.376,27 € schließt die Finanzrechnung insgesamt mit einem negativen Bestand

der liquiden Mittel zum 31.12.2015 i.H.v. -4.071.266,38 € ab und ist auch insgesamt nicht ausgeglichen.

 

In das Jahr 2016 werden sornit -4.071.266,38 € liquide Mittel übertragen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.03.2019 beschlossen,

der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Hansestadt Anklam zum

31. Dezember 2015 i. d. F. vom 21.02.2019 zu empfehlen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen:

 

Anlage 1 : Abschließender Prüfvermerk zur Prüfung des Jahresabschlusses

zum 31.12.2015 der Hansestadt Anklam durch den   Rechnungsprüfungsausschuss der Hansestadt Anklam vom 04.03.2019

Anlage 2: Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast über die Prüfung

des Jahresabschlusses der Hansestadt Anklam zum 31.12.2015 vom

04.03.2019

Anlage3: Jahresabschluss zum 31.12.2015 der Hansestadt Anklam vom 21.02.2019