Drucksache - 2018/FB2/060  

Betreff: Außerplanmäßige Ausgabe für das Konto 11401-7856100/1502 Zentrale Dienste - Auszahlungen für Fahrzeuge, Maschinen und technischen Anlagen
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Bothmann, Sybille
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
12.07.2018 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss der Hansestadt Anklam beschließt, für das Haushaltsjahr 2017, eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 16.100,00 EUR für das Konto 11401-7856100/1502 Zentrale Dienste - Auszahlungen für Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen.

 

Gleichzeitig wird der Beschluss in der Drucksache 2017/FB2/051 des Hauptausschusses vom 21.12.2017 mit nahezu gleichlautendem Beschlussvorschlag aufgehoben

 

 

 

 

 

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Sachdarstellung:

 

Das Konto 11401-7856100/1502 – Zentrale Dienste / Auszahlungen für Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen wurde noch im Jahr 2017 neu geschaffen, um auf die beabsichtigte Erneuerung der Beschallungsanlage im Gotischen Giebelhaus entsprechend reagieren zu können.

 

Aus diesem Sachkonto sollen Kosten für den Ersatz der mittlerweile über 20 Jahre alten Beschallungs- und Aufnahmetechnik im Sitzungsraum der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam im Gotischen Giebelhaus in der Frauenstraße 12 mittelfristig getragen werden.

 

Der Grund für diese Maßnahme war der immer wieder aufgetretene Ausfall der alten Anlage bei den Sitzungen der Stadtvertretung in der letzten Zeit. Eine Sicherung der finanziellen Mittel durch Übertragung in das Jahr 2018 erfolgte nach Abstimmung mit dem Bürgermeister am 25.06.2018 durch eine investive Ermächtigungsübertragung.

 

Ursprünglich war auch die Finanzierung von 2 Stück Defibrillatoren für die beiden Rathäuser, Markt 3 und Burgstraße 15 durch Zentrale Dienste aus diesem Konto vorgesehen. Hier erfolgte die Begleichung der Rechnung aber doch schon im Jahr 2017. Da sich dadurch die Höhe der außerplanmäßigen Ausgabe verändert hat, ist ein neuer Beschluss notwendig.

 

Die Deckung soll aus den nachfolgend aufgeführten Konten erfolgen:

 

Produkt

Maßnahme

Konto

Betrag

11401

Zentrale Dienste

Auszahlungen für bewegliche Sachen des Anlagevermögens (> 410 € Netto)

1610

Investive Ausstattung mit Innenmobiliar

7857200

5.600,00

11402

Immobilienmanagement

Einzahlungen aus dem Verkauf von unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten

2202

Veräußerung von unbebauten Grundstücken

6851000

10.500,00 EUR

 

 

Um die entstehenden Kosten als Anschubfinanzierung im Geschäftsjahr 2018 tragen zu können, ist somit die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 16.100,00 EUR unabweisbar. 

 

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