Drucksache - 2017/FB1/178  

Betreff: 2. Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 "Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße" der Hansestadt Anklam
hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss in der 2. geänderten und ergänzten Fassung
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Kriemann, Manuela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
29.11.2017 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement abgelehnt   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
07.12.2017 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Entwurf Begründung  
Auszug Stellungnahme LK - Brand- und Katastrophenschutz  
Kampfmittelbelastungsauskunft  
Schalltechnische Untersuchung  
Schattenwurf August 2016  
B-Plan  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertreterversammlung billigt die 2. geänderte und ergänzte Fassung des Entwurfs des Bebauungsplanes der 2. Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße entsprechend §4a Abs. 3 BauGB.
  2. Die Stadtvertreterversammlung billigt die 2. geänderte und ergänzte Fassung der Begründung mit dem Gutachten zum Schattenwurf, der ergänzten schalltechnischen Untersuchung, der Kampfmitteluntersuchung und dem Auszug der Stellungnahme des Landkreises Vorpommern-Greifswald, Sachgebiet Katastrophenschutz der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße entsprechend §4a Abs. 3 BauGB.

 

 

 

  1. Die 2. geänderte und ergänzte Fassung der Begründung mit dem Gutachten zum Schattenwurf, der ergänzten schalltechnischen Untersuchung, der Kampfmitteluntersuchung und dem Auszug der Stellungnahme des Landkreises Vorpommern-Greifswald, Sachgebiet Katastrophenschutz der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen.
  2. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB anzuschreiben und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 

 


Sachdarstellung:

 

In der Sitzung der Stadtvertreterversammlung am 18.06.2015 wurde die 2. Änderung Bebauungsplanes 2-1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße beschlossen.

 

Das Bauleitplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB (Bauleitpläne der Innenstadtentwicklung) durchgeführt.

In der Zeit vom 09.05.-10.06.2016 lag der Entwurf (Planzeichnung, Begründung und Anlagen) entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB aus. Die Stellungnahmen wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von den Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden sind Stellungnahmen eingeholt.

Die daraus resultierenden Gutachten zum Schattenwurf, der schalltechnischen Untersuchung, die Kampfmittelbelastungsuntersuchungen und die Stellungnahme des Landkreises Vorpommern – Greifswald, Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz wurden hierfür eingearbeitet.

 

Mit der Stadtverterversammlung vom 23.03.2017 erfolgte der Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die geänderte und geänderte Fassung.

 

Aufgrund zahlreicher Einwendungen der Öffentlichkeit wurde der überarbeitete Entwurf (Planzeichnung, Begründung und Anlagen) entsprechend § 4a Abs. 3 BauGB erneut in der Zeit vom 02.05.201702.06.2017 ausgelegt und die Stellungnahmen wurden eingeholt.

 

Die 2. geänderte und ergänzte Fassung ergab das Erfordernis einer Ergänzung der schalltechnischen Untersuchung. eingegangenen Stellungnahmen wurden wiederum überarbeitet. Eine Ergänzung der schalltechnischen Untersuchung. Die Fassadenflächen wurden um geschlossene Wandflächenanteile erhöht. Damit soll die anliegende Wohnbebauung geschützt werden. 

Die textliche Festsetzung (Teil B) Punkt 1.4 bildet die Grundlage für das weiterführende Genehmigungsverfahren.

 

Ziel des erweiterten Bauleitplanverfahrens ist es, der Öffentlichkeit, Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden die Gelegenheit zu geben, erneut aber jedoch nur für den Teil des Verfahrens – Schalltechnische Überarbeitung

Teil B Punkt 1.4 zu geben.

 

Alle anderen Festsetzungen zum Bebauungsplan bleiben unberührt und sind daher nicht mehr Bestanteil der Bearbeitung.

 

Das Einverständnis der Grundstücks- und Wohnungswirtschaftsgesellschaft als Investorin liegt der Verwaltung vor.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Auf Grund des städtebaulichen Vertrages mit der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft GmbH entstehen für die Hansestadt Anklam keine Kosten.

 

 


Anlagen:

Entwurf Begründung

Anlage 1 Auszug Stellungnahme Brand- und Katastrophenschutz

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung / Ergänzung

Schattenwurf

B-Plan

Die Anlagen können im ALLRIS Bürger- und Ratsinformationssystem eingesehen werden.

Auf Grund des Umfanges der überarbeiteten Unterlagen erhalten die Fraktionsvorsitzenden und berufenen Bürger ein Papierexemplar.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Begründung (494 KB)      
Anlage 2 2 Auszug Stellungnahme LK - Brand- und Katastrophenschutz (124 KB)      
Anlage 3 3 Kampfmittelbelastungsauskunft (1165 KB)      
Anlage 4 4 Schalltechnische Untersuchung (6431 KB)      
Anlage 5 5 Schattenwurf August 2016 (2482 KB)      
Anlage 6 6 B-Plan (3051 KB)