Drucksache - 2017/FB1/177  

Betreff: 2. Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 "Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße" der Hansestadt Anklam
hier: Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden eingegangenen Anregungen in der 2. geänderten und ergänzten Fassung
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Kriemann, Manuela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
29.11.2017 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement abgelehnt   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
07.12.2017 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 Abwägungsvorschläge Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  
Anlage 2 Abwägungsvorschläge Öffentlichkeit  
Anlage 3 Abwägungsvorschläge Nachbargemeinden  
Anlage zur Abwägung: Bedarfsanalyse Stellplätze  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind als Anlage 1, Seite 1-34 im Block 1 der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung bestätigt die Abwägungsvorschläge und beschließt das Ergebnis der Abwägung.

 

  1. Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit sind als Anlage 2, Seite 1-180 im Block 2 der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung bestätigt die Abwägungsvorschläge und beschließt das Ergebnis der Abwägung.

 

 

 

  1. Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen der Nachbargemeinden sind als Anlage 3, Seite 1-2 im Block 3 der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung beschließt das Ergebnis der Abwägung.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Öffentlichkeit und die Nachbargemeinden sind über das Ergebnis in Kenntnis zu setzten.

 

 

  

 


Sachdarstellung:

 

In der Sitzung der Stadtvertreterversammlung am 18.06.2015 wurde die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes 2-1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Schulstraße/Brüderstraße“ beschlossen.

 

Das Bauleitplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB (Bauleitpläne der Innenentwicklung) durchgeführt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes, die Begründung mit den Anlagen haben entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 09.05. – 10.06.2016 ausgelegen. Die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 04.05.2016 angeschrieben und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Die jeweiligen Anregungen, Hinweise und Auflagen, sowie die Abwägungsvorschläge sind entsprechend eingearbeitet worden.

 

Mit der Stadtvertreterversammlung vom 23.03.2017 erfolgte der Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die geänderte und ergänzte Fassung.

 

Der überarbeitete Entwurf lag entsprechend § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 02.05.201702.06.2017 aus. Die sonstigen Träger öffentlicher Belange, Behörden und Nachbargemeinden sind mit Schreiben vom 21.04.2017 angeschrieben und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden.

Die jeweiligen Anregungen, Hinweise und Auflagen, sowie die Abwägungsvorschläge wurden daraufhin entsprechend eingearbeitet.

 

Die 2. geänderte und ergänzte Fassung der Abwägungsunterlagen (Plan und Begründung und Anlagen) werden in Abstimmung der Auftraggeberin Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH der Stadtvertreterversammlung nun erneut vorgelegt.

 

Die jeweils eingegangenen Anregungen, Hinweise und Auflagen, sowie die Abwägungsvorschläge sind als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Auf Grund des städtebaulichen Vertrages mit der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH entstehen für die Hansestadt Anklam keine Kosten.

 

 

 


Anlagen:

 

Block 1: Anlage 1, Seite 1 – 24 Abwägungsvorschläge der Behörden und sonstigen Träger

              öffentlicher Belange

Block 2: Anlage 2, Seite 1 – 180 Abwägungsvorschläge der Öffentlichkeit

Block 3: Anlage 3, Seite 1 – 2 Abwägungsvorschläge der Nachbargemeinden

 

Anlage zur Abwägung: Bedarfsanalyse Stellplätze

 

Die Anlagen können im ALLRIS Bürger- und Ratsinformationssystem eingesehen werden.

 

Auf Grund des Umfanges der überarbeiteten Unterlagen erhalten die Fraktionsvorsitzenden und berufenen Bürger jeweils ein Papierexemplar.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Abwägungsvorschläge Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (2736 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Abwägungsvorschläge Öffentlichkeit (9476 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 Abwägungsvorschläge Nachbargemeinden (231 KB)      
Anlage 4 4 Anlage zur Abwägung: Bedarfsanalyse Stellplätze (94 KB)