Drucksache - 2017/BM/137  

Betreff: Beschluss über den Wahltag zur Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Hansestadt Anklam im Jahr 2018
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Jörg Schröder
2. Gemeindewahlleiter
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Bothmann, Sybille
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Empfehlung
31.08.2017 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt gemäß § 3 Abs. 3 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V), dass die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürger-meisters  der Hansestadt Anklam am 08. April 2018 stattfindet.  

 


Sachdarstellung:

 

In der Hansestadt Anklam ist zum 01.08.2018 die Stelle der/des hauptamtlichen Bürger-meisterin/Bürgermeisters neu zu besetzen, da die Amtszeit des bisherigen Stelleninhabers am 31.07.2018 abläuft. Die Amtszeit beträgt acht Jahre.

 

Gemäß § 3 Abs. 3 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juli 2016 (GVOBl. M-V S. 573) bestimmt die Gemeindevertretung den Tag der Wahl hauptamtlicher Bürgermeisterinnen und Bürgermeister.

 

Die Wahl darf frühestens sechs Monate und muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der Amtszeit des Bürgermeisters durchgeführt werden.

 

Sofern eine Stichwahl notwendig ist, findet diese zwei Wochen später statt.

 

Das zur Verfügung stehende Zeitfenster liegt somit zwischen dem 01. Februar und dem 01. Juni 2018.

 

Bei der Bestimmung des Hauptwahltages ist auch die Geeignetheit des potenziellen Stichwahltermins zu bedenken.

 

Unter Berücksichtigung des Zeitrahmens, von Ferienzeiten und Feiertagen in den ersten fünf Monaten des nächsten Jahres ist die Gemeindewahlleitung der festen Überzeugung, dass der 08. und der 22. April 2018 als Wahltermine geeignet sind.

 

 

 


 

 


Anlagen:

 keine