Drucksache - 2016/FB1/101  

Betreff: Aufhebung des Bebauungsplanes 1-2007 "Erweiterung des Einkaufszentrums Alte Molkerei" der Hansestadt Anklam
hier: Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden eingegangenen Stellungnahmen
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Thurow
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Kriemann, Manuela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
19.10.2016 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
27.10.2016 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 Abwägungsunterlagen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  
Anlage 2 Abwägungsuterlagen der Nachbargemeinden  

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind als Anlage 1 (Seite 1 bis 45) der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung bestätigt die Abwägungsvorschläge und beschließt das Ergebnis der Abwägung.

 

  1. Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen der Nachbargemeinden sind als Anlage 2 (Seite 1 bis 6) der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung bestätitigt die Abwägungsvorschläge und beschließt das Ergebnis der Abwägung.

 

 

 

 

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie die Nachbargemeinden sind über das Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.

 

 

 

  1. Die Stadtvertretung stellt fest, dass während des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen eingegangen sind.

 

 

 

 

 

 


Sachdarstellung:

 

Die Hansestadt Anklam hat in ihrer Sitzung am 03.09.2015 den Beschluss für die Aufhebung des Bebauungsplanes 1-2007 „Erweiterung des Einkaufszentrums Alte Molkerei“ der Hansestadt Anklam gefasst.

Daraufhin wurde das Bauleitplanverfahren durchgeführt.

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (1) BauGB, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß § 4 (1) BauGB erfolgte in der Zeit vom 08.02.201607.03.2016.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 10.02.2016 über die öffentliche Auslegung unterrichtet und gleichzeitig zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß § 4 (2) BauGB erfolgte in der Zeit vom 11.07.201612.08.2016.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 22.07.2016 über die öffentliche Auslegung unterrichtet und gleichzeitig zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert

 

Die jeweils eingeangenen Anregungen, Hinweise und Auflagen, sowie die Abwägungsvorschläge sind als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt.

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Aufgrund des städtebaulichen Vertrages mit der Molkerei Anklam GbR entstehen für die Hansestadt Anklam keine finanziellen Aufwendungen. 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 zum Beschluss (Seite 1 bis 45)

            Abwägungsunterlagen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Anlage 2 zum Beschluss (Seite 1 bis 6)

            2 Abwägungsunterlagen der Nachbargemeinden

 

 

Die Anlagen können im ALLRIS Bürger- und Ratsinformationssystem eingesehen werden. 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Abwägungsunterlagen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (9106 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Abwägungsuterlagen der Nachbargemeinden (1078 KB)