|
|
Beschlussvorschlag:
und der artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (Anlage2) werden gebilligt.
Sachdarstellung:
Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 27.10.2016 die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden eingegangenen Anregungen vorgenommen. Die Anregungen und Hinweise wurden in die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1-2005 „Errichtung eines ALDI – Marktes“in der Silostraße der Stadt Anklam eingearbeitet.
Mit dem Satzungsbeschluss soll das Bauleitplanverfahren für die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1-2005 „Errichtung eines ALDI – Marktes“ zum Abschluss gebracht werden.
Der Bebauungsplan bedarf nach Satzungsbeschluss keiner Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde, da dieser aus der derzeit rechtswirksamen 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam entwickelt wurde.
Finanzielle Auswirkungen:
Aufgrund des städtebaulichen Vertrages mit der BGB – Grundstücksgesellschaft Herten entstehen für die Hansestadt Anklam keine finanziellen Aufwendungen.
Anlagen:
Anlage 1 Planzeichnung
Anlage 2 Begründung, allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3 c UVPG (Anlage1),
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Anlage 2)
Die Anlagen können im ALLRIS Bürger- und Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage1 Planzeichnung (2207 KB) | ||||
2 | Anlage 2 Begründung, Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls § 3 c UVPG (Anlage 1), Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Anlage 2) (5376 KB) |