Drucksache - 2016/FB1/100  

Betreff: 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1-2005 "Errichtung eines ALDI-Marktes" in der Silostraße der Stadt Anklam
hier: 1. Beschluss über die Annahme des Bebauungsplanes 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1-2005 "Errichtung eines ALDI-Marktes" in der Silostraße der Stadt Anklam
2. Billigung der Begründung
3. Beschluss der Bekanntgabe
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Thurow
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Kriemann, Manuela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
19.10.2016 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
27.10.2016 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage1 Planzeichnung  
Anlage 2 Begründung, Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls § 3 c UVPG (Anlage 1), Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Anlage 2)  

Beschlussvorschlag:

 

 

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1-2005 „Errichtung eines ALDI – Marktes“ in der Silostraße der Stadt Anklam als Satzung.

 

 

  1. Die Begründung, die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3 c UVPG (Anlage 1)

und der artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (Anlage2) werden gebilligt.

 

                                                                                                                                 
              

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1-2015 „Errichtung eines ALDI-Marktes“ in der Silostraße der Stadt Anklam entsprechend der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Planzeichnung und Begründung mit der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3 c UVPG, dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag während der Dienststunden von jedermann einzusehen ist und über den Inhalt Auskunft verlangen kann.

 

 

 

 

 

 


Sachdarstellung:

 

Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 27.10.2016 die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden eingegangenen Anregungen vorgenommen. Die Anregungen und Hinweise wurden in die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1-2005 „Errichtung eines ALDI – Marktes“in der Silostraße der Stadt Anklam eingearbeitet.

 

Mit dem Satzungsbeschluss soll das Bauleitplanverfahren für die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1-2005 „Errichtung eines ALDI – Marktes“ zum Abschluss gebracht werden.

 

Der Bebauungsplan bedarf nach Satzungsbeschluss keiner Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde, da dieser aus der derzeit rechtswirksamen 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam entwickelt wurde.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Aufgrund des städtebaulichen Vertrages mit der BGB – Grundstücksgesellschaft Herten entstehen für die Hansestadt Anklam keine finanziellen Aufwendungen.

 

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 Planzeichnung

Anlage 2 Begründung, allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3 c UVPG (Anlage1),

               Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Anlage 2)

 

Die Anlagen können im ALLRIS Bürger- und Ratsinformationssystem eingesehen werden.

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage1 Planzeichnung (2207 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Begründung, Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls § 3 c UVPG (Anlage 1), Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Anlage 2) (5376 KB)