Drucksache - 2016/FB1/099  

Betreff: 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1-2005
"Errichtung eines ALDI-Marktes" in der Silostraße der Stadt Anklam
hier: Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden eingegangenen Stellungnahmen
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Thurow
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Kriemann, Manuela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
19.10.2016 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
27.10.2016 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 Abwägung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange  
Anlage 2 Abwägung der Nachbargemeinden  

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind als Anlage 1 (Seite 1 - 49) der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung bestätigt die Abwägungsvorschläge und beschließt das Ergebnis der Abwägung.

 

  1. Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen der Nachbargemeinden sind als Anlage 2 (Seite 1 - 7) der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung bestätigt die Abwägungsvorschläge und beschließt das Ergebnis der Abwägung.

 

 

 

 

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie die Nachbargemeinden sind über das Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.

 

 

  1. Die Stadtvertretung stellt fest, dass während des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen eingegangen sind.

 

 

 

 

 

 

 


Sachdarstellung:

 

Die Hansestadt Anklam hat in ihrer Sitzung am 23.04.2015 den Beschluss für die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 1 – 2005 „Errichtung eines ALDI – Marktes“ in der Silostraße der Stadt Anklam gefasst.

Daraufhin wurde das Bauleitplanverfahren durchgeführt.

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß § 4 (2) BauGB erfolgte in der Zeit vom 09.05.201610.06.2016.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 04.05.2016 über die öffentliche Auslegung unterrichtet und gleichzeitig zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Die jeweils eingegangenen Anregungen, Hinweise und Auflagen, sowie die Abwägungsvorschläge sind als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt.

 

Das Bauleitplanverfahren wurde entsprechend § 13a BauGB durchgeführt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Aufgrund des städtebaulichen Vertrages mit der BGB – Grundstücksgesellschaft Herten entstehen für die Hansestadt Anklam keine finanziellen Aufwendungen.  

 


Anlagen:

 

Anlage 1 zum Beschluss (Seite 1 bis Seite 49)

               Abwägungsunterlagen zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und    

               sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen

Anlage 2 zum Beschluss (Seite 1 bis Seite 7)

               Abwägungsunterlagen zu den im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden

               eingegangenen Anregungen 

 

 

Die Anlagen können im ALLRIS  Bürger- und Ratsinformationssytem eingesehen werden.  

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Abwägung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange (4060 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Abwägung der Nachbargemeinden (606 KB)