Drucksache - 2016/FB1/096  

Betreff: 1. Änderung zur Verwaltungsrichtlinie der Hansestadt Anklam zur Benutzungs- und Entgeltordnung von Einrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Sylvia Thurow
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Stoll, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
17.10.2016 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales Empfehlung
18.10.2016 
Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales zurückgestellt   
Anlagen:
Anlage 1 Text zur 1. Änderung Verwaltungsrichtlinie  
Anlage 2 Entgelt zur 1. Änderung Verwaltungsrichtlinie  
Anlage 3 Kalkulation Gebäude und Außenanlagen zur 1. Änderung Verwaltungsrichtlinie  

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Änderung zur Verwaltungsrichtlinie der Hansestadt Anklam zur Benutzungs- und Entgeltordnung von Einrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Anklam in der vorliegenden Fassung.  

 


Sachdarstellung:

 

Im Zuge der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes sowie der Verfügungen der unteren Rechtaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald zur Haushaltssatzung ist eine Erhöhung der Verwaltungsgebühren zur Stabilisierung der Haushaltslage der Hansestadt Anklam unumgänglich.

 

Aus diesem Grund sowie der jährlich gestiegenen Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten ist es zwingend erforderlich, die Gebühren für die Nutzung der städtischen Einrichtungen neu zu kalkulieren und anzupassen.

 

In der 1. Änderung der Verwaltungsrichtlinie wurde der Anwendungsbereich um die Beratungsräume der Rathäuser erweitert und die Nutzungsbestimmungen konkreter erfasst.

In der Entgeltordnung wurden die Nutzflächen und die Gesamtkosten der jeweiligen Objekte ermittelt und auf Nutzungsstunden aufgeschlüsselt.

 

Entgegen der bisherigen Nutzungsentgeltrichtlinie sind jetzt die Benutzungsentgelte für Kindergruppen kalkuliert, wobei für Kindergruppen bis zum 15. Lebensjahr eine 50%ige Ermäßigung der Nutzungsgebühr berücksichtigt wird. 

Beispielgebend war erneut der Vergleich und Erfahrungsaustausch mit anderen Gemeinden, in deren Gebührenordnungen ebenfalls Kindergruppen eine Nutzungsgebühr zahlen.

 

Die Kalkulation der Gebühren für die städtischen Einrichtungen basiert auf einer 5Tage-Woche, Ausnahme bilden die Sporthallen, welche auf Grund des Bedarfes mit einer 7Tage-Woche kalkuliert sind.

 

Derzeit wird die Großsporthalle am Stadtwald zu ca. 60%, die Turnhalle Südstadt zu ca. 52% ausgelastet. Freie Kapazitäten liegen in der Vermietung am Wochenende. Die Verwaltung ist derzeit bemüht, die Hallen nicht nur an Vereine zu vermieten, sondern auch das Interesse für den Familiensport zu wecken.

 

Mit Beschluss der geänderten Entgeltordnung ist zu erwarten, dass sich die Ertragssituation und der Kostendeckungsgrad bei der Nutzung der städtischen Einrichtungen erheblich verbessern werden, was der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes Rechnung trägt. Eine hundertprozentige Kostendeckung kann auf Grund der derzeitigen Auslastung sowie der Ermäßigungsregelungen nicht erreicht werden. Mittelfristiges Ziel ist die Erhöhung der Auslastung auf 70%.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Gegenüberstellung der alten und neuen Erträge für die städtische Sporthallennutzung:

 

Tatsächliche Nutzungsgebühren 2015 – 33.000 EUR

 

Mögliche Nutzungsgebühren 2017 – 70.000 EUR

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 – 1. Änderung zur Verwaltungsrichtlinie der Hansestadt Anklam zur Benutzungs- und

        Entgeltordnung von Einrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Anklam

 

Anlage 2 – Entgeltordnung über die Mitbenutzung städtischer Räume und Sportanlagen

 

Anlage 3 – Kostenkalkulationen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Text zur 1. Änderung Verwaltungsrichtlinie (204 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Entgelt zur 1. Änderung Verwaltungsrichtlinie (102 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 Kalkulation Gebäude und Außenanlagen zur 1. Änderung Verwaltungsrichtlinie (2512 KB)