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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam nimmt die gemäß § 5 (6) Hauptsatzung anzeigepflichtigen überplanmäßigen ordentlichen Aufwendungen und ordentlichen Auszahlungen des Haushaltsjahres 2015 lt. Anlagen 1 und 2 zur Kenntnis
Sachdarstellung:
Bezug § 50 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V).
Durch den Beschluss der Stadtvertretung vom 22.10.2015 sind die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes für die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 wie folgt festgesetzt worden:
EUR
1. | im Ergebnishaushalt |
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a) | der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge | 13.124.300 | |
| der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen | 20.206.600 | |
| der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen | -7.082.300 | |
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b) | der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge | 0 | |
| der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen | 20.000 | |
| der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen | -20.000 | |
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c) | das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen | -7.102.300 | |
| die Einstellung in Rücklagen | 0 | |
| die Entnahmen aus Rücklagen | 0 | |
| das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen | -7.102.300 | |
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2. | im Finanzhaushalt |
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a) | die ordentlichen Einzahlungen | 12.415.900 | |
| die ordentlichen Auszahlungen | 17.428.500 | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -5.012.600 | |
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b) | die außerordentlichen Einzahlungen | 0 | |
| die außerordentlichen Auszahlungen | 20.000 | |
| der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | -20.000 | |
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c) | die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 3.795.200 | |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 4.509.600 | |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -714.400 | |
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d) | die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 6.513.200 | |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 766.200 | |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 5.747.000 |
Trotz ständiger Bemühungen um die Haushaltsdisziplin ließen sich überplanmäßige Aufwendungen und überplanmäßige Auszahlungen (Überschreitungen der im Haushaltsplan veranschlagten Mittel) bei den ordentlichen Aufwendungen und ordentlichen Auszahlungen im Haushaltsablauf nicht vermeiden.
Anzeigepflichtige überplanmäßige ordentlichen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß
§ 34 (1) KV M-V entstanden
bei den Aufwendungen sowie bei den
Auszahlungen jeweils in Höhe von 21.189,83 EUR.
Davon hat der Hauptausschuss im Rahmen seiner Ermächtigung nach § 35 (2) KV M-V und nach der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam der Leistung von überplanmäßigen ordentlichen Aufwendungen und Auszahlungen wie folgt zugestimmt:
Aufwendungen sowie Auszahlungen
jeweils in Höhe von 19.000,00 EUR.
Der Bürgermeister hat im Rahmen seiner Ermächtigung nach § 38 (4) und nach Hauptsatzung der Hansestadt Anklam der Leistung von überplanmäßigen ordentlichen Aufwendungen und Auszahlungen wie folgt zugestimmt:
Aufwendungen sowie Auszahlungen
jeweils in Höhe von 2.189,83 EUR.
Die Zulässigkeit der überplanmäßigen ordentlichen Aufwendungen und ordentlichen Auszahlungen nach § 50 KV M-V besteht, da diese zeitlich und sachlich unvorhergesehen und unabweisbar waren und die Deckung aus ordentlichen Minderaufwendungen und ordentlichen Minderauszahlungen gewährleistet war.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Anlage 1: Einzelaufstellung der anzeigepflichtigen durch den Hauptausschuss genehmigten überplanmäßigen ordentlichen Aufwendungen und ordentlichen Auszahlungen
Anlage 2: Einzelaufstellung der anzeigepflichtigen durch den Bürgermeister genehmigten überplanmäßigen ordentlichen Aufwendungen und ordentlichen Auszahlungen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1 ÜPLAPL 2015 (83 KB) | ||||
2 | Anlage 2 ÜPLAPL 2015 (82 KB) |