Drucksache - 2016/FB2/028  

Betreff: Anzeige nicht genehmigungspflichtiger Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2015
Status:öffentlichDrucksache-Art:Informationsvorlage
Unterzeichner FB/SG:Dr. Detlef Butzke
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Brasch, Angelika
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Information
29.08.2016 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen zur Kenntnis genommen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Information
08.09.2016 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Anlage 1 ÜPLAPL 2015  
Anlage 2 ÜPLAPL 2015  

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam nimmt die gemäß § 5 (6) Hauptsatzung  anzeigepflichtigen überplanmäßigen ordentlichen Aufwendungen und ordentlichen Auszahlungen des Haushaltsjahres 2015 lt. Anlagen 1 und 2 zur Kenntnis

 


Sachdarstellung:

 

Bezug § 50 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V).

 

Durch den Beschluss der Stadtvertretung vom 22.10.2015 sind die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes für die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 wie folgt festgesetzt worden:                            

 

 EUR

1.

im Ergebnishaushalt

 

 

a)

der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge

13.124.300

 

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen

20.206.600

 

der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen

-7.082.300

 

 

 

b)

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge

0

 

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen

20.000

 

der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen

-20.000

 

 

 

c)

das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

-7.102.300

 

die Einstellung in Rücklagen

0

 

die Entnahmen aus Rücklagen

0

 

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen

-7.102.300

 

 

 

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt

 

a)

die ordentlichen Einzahlungen

12.415.900

 

die ordentlichen Auszahlungen

17.428.500

 

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-5.012.600

 

 

 

b)

die außerordentlichen Einzahlungen

0

 

die außerordentlichen Auszahlungen

20.000

 

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

-20.000

 

 

 

c)

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

3.795.200

 

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

4.509.600

 

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-714.400

 

 

 

d)

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

6.513.200

 

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

766.200

 

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

5.747.000

 

 

 

Trotz ständiger Bemühungen um die Haushaltsdisziplin ließen sich überplanmäßige Aufwendungen und überplanmäßige Auszahlungen (Überschreitungen der im Haushaltsplan veranschlagten Mittel) bei den ordentlichen Aufwendungen und ordentlichen Auszahlungen im Haushaltsablauf nicht vermeiden.

 

 

Anzeigepflichtige überplanmäßige ordentlichen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß

§ 34 (1) KV M-V entstanden

 

bei den Aufwendungen sowie bei den

Auszahlungen jeweils in Höhe von                   21.189,83 EUR.

 

Davon hat der Hauptausschuss im Rahmen seiner Ermächtigung nach § 35 (2) KV M-V und nach der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam der Leistung von überplanmäßigen ordentlichen Aufwendungen und Auszahlungen wie folgt zugestimmt:

 

Aufwendungen sowie Auszahlungen 

jeweils in Höhe von                                      19.000,00 EUR.

 

Der Bürgermeister hat im Rahmen seiner Ermächtigung nach § 38 (4) und nach Hauptsatzung der Hansestadt Anklam der Leistung von überplanmäßigen ordentlichen Aufwendungen und Auszahlungen wie folgt zugestimmt:

 

Aufwendungen sowie Auszahlungen

jeweils in Höhe von    2.189,83 EUR.

 

Die Zulässigkeit der überplanmäßigen ordentlichen Aufwendungen und ordentlichen Auszahlungen nach § 50 KV M-V besteht, da diese zeitlich und sachlich unvorhergesehen und unabweisbar waren und die Deckung aus ordentlichen Minderaufwendungen und ordentlichen Minderauszahlungen gewährleistet war.                                                       

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Einzelaufstellung der anzeigepflichtigen durch den Hauptausschuss genehmigten überplanmäßigen ordentlichen Aufwendungen und ordentlichen Auszahlungen 

 

Anlage 2:  Einzelaufstellung der anzeigepflichtigen durch den Bürgermeister genehmigten überplanmäßigen ordentlichen Aufwendungen und ordentlichen Auszahlungen   

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 ÜPLAPL 2015 (83 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 ÜPLAPL 2015 (82 KB)