Drucksache - 2016/FB1/080  

Betreff: Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zur förmlichen Festlegung neuer Sanierungsgebiete der Hansestadt Anklam; Teilgebiet 1: Leipziger Allee - Demminer Str. und Demminer Landstr.; Teilgebiet 2: Pasewalker Str. - Pasewalker Allee und Umgebung; Teilgebiet 3: Greifswalder Straße
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Sylvia Thurow
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Hauff, Marion
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
06.07.2016 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
14.07.2016 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage TÖB  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen der Behörden, Nachbar-gemeinden und Träger öffentlicher Belange sind als Anlage, Übersicht Blatt 1-5 und den Stellungnahmen Nr 1-58 der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung beschließt das Ergebnis der Abwägung.
  2. Die Stadtvertretung stellt fest, dass während des Zeitraumes der öffentlichen

Auslegung keine Stellungnahmen eingegangen sind.

 

 


Sachdarstellung:

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat am 22.01.2015 Vorbereitende Untersuchungen für die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes, Teilgebiet 1: Leipziger Allee, Demminer Str. und Demminer Landstr., Teilgebiet 2: Pasewalker Str.,Pasewalker Allee und Umgebung und Teilgebiet 3: Greifswalder Straße beschlossen.

 

Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung  der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 19.03.2015 bis 22.04.2015.

Während dieser Frist konnten Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Im Zeitraum der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen zur Auslegung eingegangen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 21.07.2015 über die öffentliche Auslegung unterrichtet und gleichzeitig zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Die Übersicht zu den eingegangenen Stellungnahmen ist der Beschlussvorlage in Kurzform als Anlage (Blatt 1-5) und die Stellungnahmen Nr 1-58 beigefügt .

Dabei ist herauszustellen, dass die Mehrheit der abgegebenen Stellungnahmen keine Anregungen enthalten. Die abgegebenen Hinweise und Anregungen beziehen sich auf die jeweiligen Versorgungsanlagen und sind für den Erlass der Satzung nicht relevant, sondern sind zur Kenntnis zu nehmen.

Die Stellungnahme des Ministeriums für Verkehr, Bau u. Landesentwicklung stellt fest, dass die Grenzen der Teilgebiete in der Voruntersuchung bereits mit dem späteren Sanierungsgebiet identisch sind und merkt an, dass diese Voruntersuchungsgebiete in der Regel größer sind.

Das Ministerium weist jedoch nur ausdrücklich daraufhin, dass die Grenzen der neuen Sanierungsgebiete zweifelsfrei entlang der Grundstücksgrenzen verlaufen müssen und das jedes einzelne Sanierungsgebiet mit der jeweils zutreffenden Gebietsabgrenzung abzubilden und mit einer eigenen Gebietsbezeichnung zu kennzeichnen ist.

 

 


Finanzielle Auswirkungen: keine

  

 


Anlagen: Abwägungsunterlagen Blatt 1-5 und Stellungnahmen Nr.1-58

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage TÖB (19440 KB)