Drucksache - 2016/FB1/071  

Betreff: Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1-2007 "Erweiterung des Einkaufszentrums ALTE MOLKEREI" der Hansestadt Anklam
hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Sylvia Thurow
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Kriemann, Manuela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
11.05.2016 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement (offen)     
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
19.05.2016 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen     
Anlagen:
B-Plan Alte Molkerei  
Entwurf Aufhebungssatzung Alte Molkerei  

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1 – 2007 „Erweiterung des Einkaufszentrums ALTE MOLKEREI“ der Hansestadt Anklam.
  2. Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung der Begründung der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1 – 2007 „Erweiterung des Einkaufszentrums ALTE MOLKEREI“ in Anklam.
  3. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die erarbeitete Fassung der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  4. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB anzuschreiben und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 

 


Sachdarstellung:

 

Die Hansestadt Anklam hat in ihrer Sitzung am 03.09.2015 den Beschluss für die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1 – 2007 „Erweiterung des Einkaufszentrums ALTE MOLKEREI“ der Hansestadt Anklam gefasst.

 

Die derzeitige Nutzung des Gebäudes wurde im Erdgeschoss überwiegend als Einzelhandelsstandort genutzt. Diese Nutzung als Penny – Markt wurde aufgegeben. Um einen Leerstand zu vermeiden, hat der Eigentümer nach einer adäquaten und nachchaltigen Nutzung gesucht und diese gefunden. Es ist beabsichtigt, ein betreutes Wohnen mit Tagespflege in das Erdgeschoss zu integrieren.

 

Die ursprüngliche Nutzung „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel“ entspricht nicht mehr der künftigen Entwicklung des Standortes. Die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes ist nicht notwendig, da das Vorhaben entsprechend § 34 BauGB zu beurteilen ist. Dem städtebaulichen Planungsziel aus einer Mischung aus Wohnen und nichtstöhrender Nutzung wird entsprochen.

 

Mit dem gefassten Beschluss für die Billigung und Auslegung der Planungsunterlagen wird das Bauleitplanverfahren fortgeführt.

 

 

 


 

 


Anlagen:

 

B – Plan Alte Molkerei

Entwurf Aufhebungssatzung Alte Molkerei 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B-Plan Alte Molkerei (4144 KB)      
Anlage 2 2 Entwurf Aufhebungssatzung Alte Molkerei (715 KB)