Drucksache - 2016/BM/048  

Betreff: Überplanmäßige Ausgabe zur Deckung eines Eigenanteils zur Sicherung der Förderung für die Erstellung eines Gesamtkonzeptes / Betreuung des VOF-Verfahrens / Ikareum
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Beatrix Wittmann-Stifft
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Seeger, Susanna
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
09.05.2016 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen     
Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales Empfehlung
10.05.2016 
Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales (offen)     
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
19.05.2016 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen     
Anlagen:
2016_04_29_Sachstand Ikareum-Nikolaikirche pdf  

Beschlussvorschlag:

 

Zur Darstellung der Finanzierung der Gesamtkonzeption für die Revitalisierung der Nikolaikirche als Grundlage für die weitere Fördermittelakquise für das Projekt Ikareum beschließt die Stadtvertretung eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 145.100 EUR zu Gunsten des Produktkontos „Museen/Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten“/25100.5629000 (Finanzkonto 25100.7629000). 

 

Die Deckung erfolgt in Höhe von 138.800 EUR aus Mehreinnahmen auf dem Produktkonto „Museen/Landeszuschüsse für laufende Zwecke“/25100.4144200 (Finanzkonto 25100.6144200) und in Höhe von 6.300 EUR aus Minderausgaben auf dem Produktkonto „Stadtentwicklung/Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen“/51101.5625500 (Finanzkonto 51101.7625500).

 

 

 

 

Der Beschluss steht im Hinblick auf die angegebenen Deckungsquellen aus Minderausgaben unter dem Vorbehalt der Genehmigung des 3. Nachtrages 2015/2016 durch die untere Rechtssaufsichtsbehörde (uRAB). Für den Fall, dass der Nachtrag durch die uRAB nicht genehmigt wird, erfolgt die Deckung in Höhe von 10.300 EUR aus Minderausgaben auf dem Produktkonto 51101.5292100 Stadtentwicklung/Planungskosten (Finanzkonto 51101.7292100)

 

 

 

 

 

 


Sachdarstellung:

 

Im Rahmen der bislang geführten Gespräche mit der Staatskanzlei und den Ministerien des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung des Projektes Ikareum erklärte das Land unmissverständlich, dass ein abschließendes Votum nur auf der Grundlage einer ausführlichen und fundierten Gesamtkonzeption gefasst werden kann, die sich neben der Umsetzung des Projektes insbesondere mit einer nochmals aktualisierten  Besucherstrukturanalyse und einer darauf gründenden und abschließenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auseinandersetzt. Gleichzeitig hat das Land eine 75 %ige Förderung dieser Konzeption in Aussicht gestellt, die Ende des Jahres 2015 beantragt wurde. Gleichzeitig wurde der Antrag um die Förderung der rechtlichen Betreuung der VOF-Verfahren (als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln) ergänzt.

 

Nunmehr steht der Antrag vor der schriftlichen Bescheidung durch das Land, es fehlt lediglich die Erklärung der Rechtsaufsichtsbehörde, dass die Eigenmittel zur Verfügung stehen. Das setzt eine nochmalige Befassung der Stadtvertretung voraus, um die entsprechenden Ansätze im Wege einer überplanmäßigen Ausgabe im Haushalt darzustellen.

 

Die Anlage dieser Beschlussvorlage enthält zudem einen aktuellen Zwischenbericht zum Projekt „Revitalisierung der Nikolaikirche zum IKAREUM der Hansestadt Anklam“.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die förderantragrelevanten Ausgaben gestalten sich wie folgt:

 

Gesamtkonzeption         79.700 EUR

Wirtschaftlichkeitsbetrachtung   39.900 EUR

Betreuung der VOF-Verfahrens   65.500 EUR

185.100 EUR

 

im HH berücksichtigt (Produktkonto 25100.5629000)         40.000 EUR

 

als üpl. Ausgabe verbleibender Betrag 145.100 EUR

 

zur Deckung werden herangezogen

 

75 % Förderung über Landesförderinstitut M-V  138.800 EUR

Produktkonto „Museen/Landeszuschüsse für laufende

Zwecke“/25100.4144200

 

Minderausgaben auf Grund des fortgeschrittenen      6.300 EUR

HH-Jahres und fehlender HH-Genehmigung

Produktkonto „Stadtentwicklung/Aufwendungen       

für die Erstellung von Bebauungsplänen“/

51101.5625500

 

Gilt für den Fall. dass der 3. Nachtrag 2015/2016 nicht durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt wird:

Die im Haushalt bereits berücksichtigten Mittel zur Deckung aus Minderausgaben stehen auf dem Produktkonto 25100.5629020 Museen/Honorarkosten (Finanzkonto 25100.7629020) zur Verfügung und betragen vor dem 3. Nachtrag 36.000 EUR; die weitere Deckung in Höhe von 10.300 EUR erfolgt aus Minderausgaben auf dem Produktkonto 51101.5292100 Stadtentwicklung/Planungskosten (Finanzkonto 51101.7292100).

 

 

Für die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe ist gemäß der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam die Stadtvertretung zuständig.

 

 

 

 


Anlagen:

 

Zwischenbericht zum Projekt „Revitalisierung der Nikolaikirche zum IKAREUM der Hansestadt Anklam“ mit Stand vom 26.04.2016

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2016_04_29_Sachstand Ikareum-Nikolaikirche pdf (497 KB)