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Beschlussvorschlag:
Zur Darstellung der Finanzierung der Gesamtkonzeption für die Revitalisierung der Nikolaikirche als Grundlage für die weitere Fördermittelakquise für das Projekt Ikareum beschließt die Stadtvertretung eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 145.100 EUR zu Gunsten des Produktkontos „Museen/Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten“/25100.5629000 (Finanzkonto 25100.7629000).
Die Deckung erfolgt in Höhe von 138.800 EUR aus Mehreinnahmen auf dem Produktkonto „Museen/Landeszuschüsse für laufende Zwecke“/25100.4144200 (Finanzkonto 25100.6144200) und in Höhe von 6.300 EUR aus Minderausgaben auf dem Produktkonto „Stadtentwicklung/Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen“/51101.5625500 (Finanzkonto 51101.7625500).
Der Beschluss steht im Hinblick auf die angegebenen Deckungsquellen aus Minderausgaben unter dem Vorbehalt der Genehmigung des 3. Nachtrages 2015/2016 durch die untere Rechtssaufsichtsbehörde (uRAB). Für den Fall, dass der Nachtrag durch die uRAB nicht genehmigt wird, erfolgt die Deckung in Höhe von 10.300 EUR aus Minderausgaben auf dem Produktkonto 51101.5292100 Stadtentwicklung/Planungskosten (Finanzkonto 51101.7292100)
Sachdarstellung:
Im Rahmen der bislang geführten Gespräche mit der Staatskanzlei und den Ministerien des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung des Projektes Ikareum erklärte das Land unmissverständlich, dass ein abschließendes Votum nur auf der Grundlage einer ausführlichen und fundierten Gesamtkonzeption gefasst werden kann, die sich neben der Umsetzung des Projektes insbesondere mit einer nochmals aktualisierten Besucherstrukturanalyse und einer darauf gründenden und abschließenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auseinandersetzt. Gleichzeitig hat das Land eine 75 %ige Förderung dieser Konzeption in Aussicht gestellt, die Ende des Jahres 2015 beantragt wurde. Gleichzeitig wurde der Antrag um die Förderung der rechtlichen Betreuung der VOF-Verfahren (als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln) ergänzt.
Nunmehr steht der Antrag vor der schriftlichen Bescheidung durch das Land, es fehlt lediglich die Erklärung der Rechtsaufsichtsbehörde, dass die Eigenmittel zur Verfügung stehen. Das setzt eine nochmalige Befassung der Stadtvertretung voraus, um die entsprechenden Ansätze im Wege einer überplanmäßigen Ausgabe im Haushalt darzustellen.
Die Anlage dieser Beschlussvorlage enthält zudem einen aktuellen Zwischenbericht zum Projekt „Revitalisierung der Nikolaikirche zum IKAREUM der Hansestadt Anklam“.
Finanzielle Auswirkungen:
Die förderantragrelevanten Ausgaben gestalten sich wie folgt:
Gesamtkonzeption 79.700 EUR
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung 39.900 EUR
Betreuung der VOF-Verfahrens 65.500 EUR
185.100 EUR
im HH berücksichtigt (Produktkonto 25100.5629000) 40.000 EUR
als üpl. Ausgabe verbleibender Betrag 145.100 EUR
zur Deckung werden herangezogen
75 % Förderung über Landesförderinstitut M-V 138.800 EUR
Produktkonto „Museen/Landeszuschüsse für laufende
Zwecke“/25100.4144200
Minderausgaben auf Grund des fortgeschrittenen 6.300 EUR
HH-Jahres und fehlender HH-Genehmigung
Produktkonto „Stadtentwicklung/Aufwendungen
für die Erstellung von Bebauungsplänen“/
51101.5625500
Gilt für den Fall. dass der 3. Nachtrag 2015/2016 nicht durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt wird:
Die im Haushalt bereits berücksichtigten Mittel zur Deckung aus Minderausgaben stehen auf dem Produktkonto 25100.5629020 Museen/Honorarkosten (Finanzkonto 25100.7629020) zur Verfügung und betragen vor dem 3. Nachtrag 36.000 EUR; die weitere Deckung in Höhe von 10.300 EUR erfolgt aus Minderausgaben auf dem Produktkonto 51101.5292100 Stadtentwicklung/Planungskosten (Finanzkonto 51101.7292100).
Für die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe ist gemäß der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam die Stadtvertretung zuständig.
Anlagen:
Zwischenbericht zum Projekt „Revitalisierung der Nikolaikirche zum IKAREUM der Hansestadt Anklam“ mit Stand vom 26.04.2016
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2016_04_29_Sachstand Ikareum-Nikolaikirche pdf (497 KB) |