Drucksache - 2016/BM/041  

Betreff: Erhebung von Benutzungsgebühren gemäß § 9, Abs. 2, Sonderveranstaltung, der Museumsbenutzungs- und Gebührensatzung der Hansestadt Anklam vom 04.02.2016
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Bothmann, Sybille
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales Empfehlung
05.04.2016 
Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales empfiehlt dem Bürgermeister und der Museumsleitung abweichend von den Festlegungen gemäß § 9 Abs. 2 der Museumsbenutzungs- und Gebührensatzung der Hansestadt Anklam vom 04.02.2016 auf die Erhebung der Benutzungsgebühr von 750,00 EURO + Endreinigung zu verzichten. 

 


Sachdarstellung:

 

Das Fritz-Reuter-Ensemble hat die Nutzung der Nikolaikirche am 28. Juli 2016 zur Ausrichtung einer Veranstaltung im Rahmen des Internationalen Folkloretanzfestes des Landes Mecklenburg-Vorpommern angefragt. Der Aufbau würde am 27. Juli, der Abbau am 29. Juli erfolgen. Gleichzeitig wurde um Mitteilung anfallender Kosten einschließlich Nebenkosten gebeten.

 

 

Das Internationale Folkloretanzfest  ist mittlerweile die einzige Veranstaltung dieser Art in Mecklenburg-Vorpommern. Träger ist das Tanzensemble „Wossidllo“ aus Ribnitz-Damgarten.

 

Das Internationale Folkloretanzfest wird, im Rahmen der Kultur- und Brauchtumspflege, durch das Land Mecklenburg-Vorpommern gefördert. Die Förderbedingungen für 2016 schreiben vor, dass die Veranstaltung regional breiter aufzustellen ist.

 

Um die Förderbedingungen zu erfüllen, sind 2-3 Hauptveranstaltungen  in Ribnitz-Damgarten sowie zahlreiche Veranstaltungen in Außenstandorten, darunter auch in der Hansestadt Anklam, vorgesehen. Das Fritz-Reuter- Ensemble fungiert dabei vor Ort als Co-Veranstalter.

 

Das Internationale Folkloretanzfest ist keine kommerzielle Veranstaltung. Einnahmen sind zur Gegenfinanzierung der beizubringenden Eigenmittel sowie für Übernachtungs- und Verpflegungskosten einzusetzen. Für die Planungen wird von einer Teilnahme mehrere Kulturgruppen mit ca. 150 – 200 Mitwirkenden, Begleit- und Technikpersonal ausgegangen.

 

Der Eintrittspreis für die Anklamer Veranstaltung wird sich zwischen 3,50 – 5,00 EURO, vergleichbar mit dem Eintrittspreis für „Revue und Tanz im Kirchenschiff“, bewegen.

 

Sollte die Veranstaltung in Anklam erfolgreich sein, ist angedacht diese ab 2017 in die „Revue und Tanz im Kirchenschiff“ als 4. Veranstaltung der Serie zu integrieren.

 

 

Das Fritz-Reuter-Ensemble wurde über die Erhebung einer Benutzungsgebühr von mind. 750,00 Euro* in Kenntnis gesetzt.

Im Gespräch informierten sie, dass dann leider auf eine Beteiligung am Internationalen Folkloretanzfest, Außenstandort Hansestadt Anklam, verzichtet werden muss. 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei Abgabe der im Beschlussvorschlag formulierten Empfehlung an den Bürgermeister und die Museumsleitung wird auf eine Einnahme von 750,00 Euro verzichtet.

 

Wobei zwingend eine Klarstellung* erfolgen muss, ob die im § 9 Abs. 2  der Museumsbenutzungs- und Gebührensatzung der Hansestadt Anklam vom 04.02.2016 vorgesehene Benutzungsgebühr nur für den tatsächlichen Veranstaltungstag gilt oder voll bzw. anteilig auch für den Vor- und Nachbereitungstag erhoben wird.

Sollte dem so sein, verzichtet die Hansestadt Anklam, je nach Berechnungsmodell auf Einnahmen zwischen 750,00 – 1500,00/2250,00 Euro