Drucksache - 2015/BM/001-1  

Betreff: Beitrittsbeschluss zur Haushaltsverfügung 2015/2016
- Antrag des Ausschusses für Finanzen
Status:öffentlichDrucksache-Art:Antrag
Unterzeichner FB/SG:1.
2. Bernd Wieczorkowski Ausschussvorsitz
Bezüglich:
2015/BM/001
Federführend:Ausschuss für Finanzen Bearbeiter/-in: Bothmann, Sybille
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
16.07.2015 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam abgelehnt   

Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt der Stadtvertretung mit 5 Stimmen Dafür, 1 Stimme Dagegen, 2 Stimmen Enthaltung folgende Änderung zur o.g. Beschlussvorlage:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt,

 

  1. Die unter „Befristete Arbeitsverhältnisse“ angeführte Personalstelle „Sachbearbeiter/in“ mit der laufenden Nummer 5 (siehe hierzu Haushaltsplan 2015/16 der Hansestadt Anklam, Seite 89) wird auf 0,5 Vollzeitäquivalente (20 Std/Woche) begrenzt.

 

  1. Die Stadtvertretung beauftragt die Stadtverwaltung zu prüfen, inwiefern sich weitere haushaltswirksame Einspareffekte erzielen lassen und schlägt hierfür zwei primär zu prüfende Varianten vor. Sollten diese Varianten nicht möglich sein, wird auf eine Beteiligung am LAP in Gänze verzichtet. Im Ergebnis ist dann die Stelle komplett zu streichen.

 

Variante a)
              Das Amt Anklam-Land beteiligt sich anteilig gemäß seiner Einwohnerzahl an den               Personal-und Sachkosten der Personalstelle „Sachbearbeiter/in“ (für LAP, 750 Jahre Anklam und Städtepartnerschaft) (lfd. Nummer 5, Befristete Arbeitsverhältnisse, S. 89 des Haushaltsplanes 2015/16 der Hansestadt Anklam)“.

 

Variante b)

Zur Finanzierung der Personal- und Sachkosten der Personalstelle „Sachbearbeiter/in“ (für LAP, 750 Jahre Anklam und Städtepartnerschaft) (lfd. Nummer 5, Befristetet Arbeitsverhältnisse, S. 89 des Haushaltsplanes 2015/16 der Hansestadt Anklam)“ für das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlich“ soll neben der Zusammenarbeit mit dem Amt Anklam-Land auch eine Kooperation mit dem Amt Usedom-Nord, dem Amt Usedom-Süd sowie der amtsfreien Gemeinde Ostseebad Heringsdorf gesucht werden. Sollten sich die Gemeinden an den Personal- und Sachkosten der oben genannten Personalstelle beteiligen wollen, sind diese entsprechend ihrer Einwohnerzahlen zu beteiligen.

 

 

 

 

 

 

 


Sachdarstellung:

 

Gemäß den Förderrichtlinien des Bundesprogrammes „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ als Nachfolgeprogramm zu „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ (Lokaler Aktionsplan (LAP)), ist eine Fördervoraussetzung die Erbringung von Eigenanteilen, unter anderem in der Form von Personal- und Sachmitteln einer Steuerungsstelle in Höhe von 0,5 Vollzeitäquivalenten.1 Bisher sollen diese Kosten alleine durch die Hansestadt Anklam getragen werden, obwohl der Projektantrag gemeinsam mit dem Amt Anklam-Land gestellt wurde. Auch an den ab 2016 zu leistenden Eigenanteilen ist das Amt Anklam-Land bisher nicht beteiligt.

 

Gegenüber der Kommunalaufsicht des Landkreises wurde eine Personalstelle im Umfang von 1,0 Vollzeitäquivalenten beantragt, um sich außerdem noch um Themen der Öffentlichkeitsarbeit und der Städtepartnerschaft zu kümmern. Der Stellenanteil für Öffentlichkeitsarbeit und Städtepartnerschaft in Höhe von 0,25 Vollzeitäquivalenten wurde durch die Kommunalaufsicht jedoch nicht genehmigt. Entsprechend ist derzeit eine Personalstelle im Umfang von 0,75 Vollzeitäquivalenten im Stellenplan vermerkt.

 

In den Haushaltsjahren 2013 und 2014 wurden jährlich lediglich 14 Projekte in der Stadtverwaltung abgerechnet und betreut. Die Projekte als solches werden von den Projektträgern beschrieben, geplant und durchgeführt. Somit ist der Arbeitsaufwand sehr überschaubar. Zudem wird das Programm eben nicht nur in der Hansestadt Anklam und dem Amt Anklam-Land durchgeführt, sondern auch in den Ämtern Usedom-Nord, Usedom-Süd und der amtsfreien Gemeinde Ostseebad Heringsdorf. Diese kommunalen Gebietskörperschaften besitzen bereits eine gemeinsame externe Koordinierungsstelle, so dass auch eine Zusammenarbeit auf der Verwaltungsebene aus Sicht des Finanzausschusses sinnvoll erscheint. Dabei scheint eine Aufteilung der Personal- und Sachkosten gemäß der Einwohnerzahlen die fairste und transparenteste Lösung für alle Beteiligten.

 

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1 Seite 12

„Weitere Voraussetzung für eine Förderung ist die Erbringung von Eigenanteilen durch die Kommunen. Eigenanteile sind die Bereitstellung von Kommunalem Personal sowie von Sachmitteln innerhalb der Kommunalverwaltung für die Steuerung der „Partnerschaft für Demokratie“ (Federführung in der Projektumsetzung  sowie verantwortliche Beantragung, Verwendung und Abrechnung der Bundesmittel u. a. m.). Dafür müssen mindestens 0,5 Vollzeitäquivalente (VzÄ) zur Verfügung gestellt werden.“

 


 

 


 

 

 

Stammbaum:
2015/BM/001   Beitrittsbeschluss zur Haushaltsverfügung 2015/2016   Bürgermeister   Beschlussvorlage
2015/BM/001-1   Beitrittsbeschluss zur Haushaltsverfügung 2015/2016 - Antrag des Ausschusses für Finanzen   Ausschuss für Finanzen   Antrag
2015/BM/001-1-1   Beitrittsbeschluss zur Haushaltsverfügung 2015/2016 - Änderung des Antrages des Ausschusses für Finanzen   Fraktion CDU   Antrag