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Beschlussvorschlag:
Die Hansestadt Anklam stimmt der Verfügung der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde vom
25.6.2015 zum Haushaltsplan 2015/16 uneingeschränkt zu. Dies bedeutet im Einzelnen:
Für das Jahr 2015
Maßnahme | Produkt | Konto | Planansatz (€) alt | Planansatz (€) neu | Veränderung (€) |
Zuschuss Seesportclub | 42100 | 7815900 | 2.000 | 0 | -2.000 |
Zuschuss Kegelverein | 42100 | 7815900 | 12.000 | 10.000 | -2.000 |
Eigenanteil Sanierung Nikolaikirche | 51102 | 7844000 | 300.000 | 200.000 | -100.000 |
Nebenanlagen Demminer Landstraße | 54100 | 7853200 | 100.000 | 0 | -100.000 |
Nebenanlagen | 54100 | 7853200 | 570.000 | 460.000 | -110.000 |
gesamt |
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| 984.000 | 670.000 | -314.000 |
Produkt | Maßnahme | VE (€) alt | VE (€) neu |
54100 | Ausbau Gellendiner Weg | 640.000 | 0 |
51102 | Umbau lkareum | 1.800.000 | 0 |
21100 | Neubau Grundschule | 7.500.000 | 0 |
42400 | Sanierung Schwimmhalle | 4.100.000 | 0 |
54100 | Ossietzkystraße, Ausbau Weg am Stadtpark | 875.000 | 0 |
gesamt | 14.915.000 | 0 |
3. Der in § 4 festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungs-
fähigkeit von 3.729.524 € wurde nur in Höhe von 1.300.124 € genehmigt. Aufgrund
der sich damit ergebenden Liquiditätslücke in Höhe von 2.429.400 € hat der Bürgermeister gemäß § 51 (1) KV M-V über Auszahlungen in Höhe
von 1.686.481 € eine haushaltswirtschaftliche Sperre verhängt. Die Stadtvertretung wurde gemäß § 51 (2) KV M-V darüber unverzüglich unterrichtet (siehe Vorlage 2015/FB2/002).
4. Die in § 6 festgesetzte Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen
von 96,9 Vollzeitäquivalente (VzÄ) wurde nur unter einer Bedingung genehmigt.
Diese Bedingung ist nicht erfüllbar. Die unter lfd. Nr. 5 der Veränderungsliste des Stellenplanes ausgewiesene befristete Stelle für LAP, Öffentlichkeitsarbeit und Städtepartnerschaften wird mit 75 % Stellenanteile (30 Stunden pro Woche) zur Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen des Lokalen Aktionsplanes veranschlagt.
Für das Jahr 2016
Maßnahme | Produkt | Konto | Planansatz (€) alt | Planansatz (€) neu | Veränderung |
Städtebausanierung | 51102 |
| 120.000 | 0 | -120.000 |
Eigenanteil Sanierung Nikolaikirche | 51102 |
| 1.000.000 | 0 | -1.000.000 |
Neubau Grundschule | 21100 |
| 1.000.000 | 0 | -1.000.000 |
Sanierung Schwimmhalle | 36600 |
| 160.000 | 0 | -160.000 |
gesamt |
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| 2.280.000 | 0 | -2.280.000 |
Produkt | Maßnahme | VE (€) alt | VE (€) neu |
54100 | August Bebel-Straße | 520.000 | 0 |
54100 | Ahornweg | 530.000 | 0 |
gesamt | 1.050.000 | 0 |
3. Die Hansestadt Anklam nimmt zur Kenntnis, dass die Genehmigung des in § 4 festgesetzten Höchstbetrages der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit bis zur Vorlage eines der gesetzlichen Norm entsprechenden Haushaltssicherungskonzeptes zurückgestellt wird.
4. Die in § 6 festgesetzte Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen
von 96,4 Vollzeitäquivalente (VzÄ) wurde nur unter einer Bedingung genehmigt.
Diese Bedingung ist nicht erfüllbar. Die unter lfd. Nr. 5 der Veränderungsliste des Stellenplanes ausgewiesene befristete Stelle für LAP, Öffentlichkeitsarbeit und Städtepartnerschaften wird mit 75 % Stellenanteile (30 Stunden pro Woche) zur Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen des Lokalen Aktionsplanes veranschlagt.
Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom 25.6.2015 hat die Untere Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung 2015/16 der Hansestadt Anklam nur mit Einschränkungen genehmigt.
Die Haushaltsgenehmigung wird wirksam, sobald die Stadtvertretung den Maßgaben der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde zustimmt.
Mit Beitrittsbeschluss gilt der Haushalt 2015/16 insoweit als genehmigt. Erst danach kann die Haushaltssatzung ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht werden. Mit der öffentlichen
Bekanntmachung endet die vorläufige Haushaltsführung nach § 49 KV M-V.
Sofern die Stadtvertretung den Maßgaben der Kommunalaufsicht zur Haushaltsgenehmigung nicht zustimmen sollte, gelten die Regelungen des § 49 KV M-V zur vorläufigen Haushaltswirt-schaft weiterhin bis zum 31.12.2015. Daran würde sich grundsätzlich auch nichts ändern, wenn gemäß Rechtsbehelfsbelehrung Widerspruch eingelegt werden würde, da der Unteren Rechts-aufsichtsbehörde ein angemessener Zeitraum zur Widerspruchsbearbeitung vorbehalten bleiben muss. Die Verwaltung sieht für einen Widerspruch keine rechtliche Handhabe.
Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen
Soweit die Stadt dem unter Punkt 1 bzw. 6 abweichend genehmigten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen beitritt, gilt dieser als genehmigt.
In Bezug auf die in der Begründung dargelegte Argumentation, welche Gründe zur Entschei-dung der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde geführt haben, hat die Stadtvertretung eine verantwortungsvolle und ausführlich zu dokumentierende Abwägung zu treffen, falls davon abgewichen werden soll. Die Beweggründe der Kommunalaufsicht müssen nicht zwingend geteilt werden. Maßgeblich ist jedoch, dass die haushaltswirtschaftliche Situation als Ganzes betrachtet und die haushaltsrechtlichen Vorschriften dabei beachtet werden. Nur schwerlich wird man sich insoweit der Argumentation der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde entziehen können. Bei einer fehlerhaften Abwägung behält sich die Untere Rechtsaufsichtsbehörde vor, darauf zu reagieren. Dies kann gegebenenfalls auch zu einer Beanstandung führen. Mit Konsequenzen wäre aber in jedem Fall bei Nachtragsplanungen bzw. Haushaltsplanungen folgender Jahre zu rechnen. Maßnahmen, die entgegen der Intention der Rechtsaufsicht zu Gunsten freiwilliger bzw. nicht veranschlagungsrei-fer Maßnahmen „geschoben“ werden, könnten bei der Kreditgenehmigung künftig unberücksichtigt bleiben.
Vorliegend schlägt die Verwaltung vor, in 2015 der Intention der Untere Rechtsaufsichts-behörde in Bezug auf die Eigenanteil Sanierung der Nikolaikirche (Umbau zum Ikareum) nicht in voller Höhe zu folgen, weil dies den völligen Stillstand aller bereits eingeleiteten und derzeit dringend erforderlichen Aktivitäten zur Umsetzung der beabsichtigten Maßnahme zur Folge hätte. Die interministerielle Unterstützung der Landesregierung in dieser Angelegenheit lässt auf eine gute Entwicklung hoffen, wenn auch von Seiten der Stadt und der BIG mit Hochdruck weiter daran gearbeitet wird. Dies erfordert zwingend auch finanziellen Vorlauf. Es müssen daher mindestens 200.000 € gesichert werden, um die Chance auf eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme zu erhalten. Die Kompensation erfolgt durch Baumaßnahmen, deren Veranschlagungsreife bzw. deren vorrangige Umsetzung derzeit nicht gegeben sind.
Grundsätzlich wäre auch der Sichtweise der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde in Bezug auf die investiven Zuschüsse an Vereine zu folgen. Allein bei der Abwägung des beabsichtigten Zuschusses an den Kegelverein ist zu bedenken, dass aller Voraussicht nach mit der völligen Streichung des veranschlagten Betrages der Verein seine Existenzgrundlage verliert und
damit ein von vielen Anklamern geschätzter Teil des gesellschaftlichen Lebens der Stadt verschwindet. Die Verwaltung schlägt vor, 10.000 € als aktivierbaren Zuschuss zu belassen in der Hoffnung, dass sich für die verbleibenden 2.000 € private Sponsoren finden mögen und die Kommunalaufsicht dafür Verständnis zeigt.
Da die Genehmigung des in § 2 festgesetzten Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen in 2016 ohnehin bis zur Vorlage eines der gesetzlichen Norm entsprechenden Haushaltssicherungskonzeptes zurückgestellt wurde, wird es zweifellos einen 1. Nachtragshaushalt 2015/2016 geben müssen, in dem eine Vielzahl ordentlicher als auch investiver Konten neu veranschlagt werden müssen. Insofern sollte der Kürzung bei den von der Rechtsaufsicht in Betracht gezogenen Maßnahmen gefolgt werden, um den Haushalt 2016 als solchen insgesamt nicht zu gefährden.
Verpflichtungsermächtigungen
Fehlende Finanzierungsnachweise und fehlende Veranschlagungsreife sind vielfach Gründe
für nicht genehmigte Verpflichtungsermächtigungen. Zudem führte Zeitdruck hinsichtlich der Fertigstellung des Haushaltsplanes dazu, dass in Bezug auf die Veranschlagung der Verpflichtungsermächtigungen keine sachgerechte Abstimmung mit dem Fachbereich 1 mehr erfolgen konnte. Vorsorglich hat die Kämmerei in guter Absicht einen Teil der Verpflichtungsermächtigungen zugegebener Maßen etwas großzügig veranschlagt.
Ein Beitritt zur Verfügung in diesem Punkt hat keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Auf die Beibehaltung, der für die Förderung des Umbaus der Alten Post veranschlagten Verpflichtungsermächtigung kann nach Ansicht des Einreichers nicht verzichtet werden.
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Dem Vorschlag der Verwaltung, durch rückwirkende Anhebung der Realsteuerhebesätze einer drohenden Haushaltssperre entgegen zu wirken, wurde durch die Stadtvertretung nicht entsprochen. Es war bekannt dass sich im Ergebnis eine Liquiditätslücke mit dem Zwang zur Verfügung von Haushaltssperren ergibt.
Die Verwaltung geht davon aus, dass eine Reihe der gesperrten investiven Maßnahmen in 2015 ohnehin nicht mehr begonnen wird. Unter anderem aus diesem Grund wird vermutlich
zur Stadtvertretersitzung am 22.10.2015 der 1. Nachtragshaushalt 2015/2016 eingebracht. Idealerweise sollte dieser sich bereits auf die Ergebnisse des neuen Haushaltssicherungs-konzeptes stützen. Es wäre zu hoffen, dass anschließend die gesperrten Leistungen im pflichtigen Bereich ganz oder teilweise wieder aufgehoben werden können. Es wird entscheidend darauf ankommen, inwieweit das Haushaltssicherungskonzept spürbare Konsolidierungsziele setzt, um auch freiwillige Leistungen in 2015 zur Auszahlung bringen zu können. Soweit dies vorzugsweise nicht über Aufwandsenkungen erfolgt, wird die Verwaltung
in ihrem Beschlussvorschlag unter anderem erneut die Anhebung der Realsteuerhebesätze ab 1.1.2016 in Erwägung ziehen müssen.
Im Übrigen wird diesbezüglich auf die allen Stadtvertretern vorliegende Stellungnahme der Verwaltung im Rahmen der Anhörung der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde zum Haushalt 2015/16 verwiesen.
Stellenplan
Die von der Verwaltung umfangreich zugearbeitete Begründung für die Notwendigkeit der Wahrnehmung von Aufgaben der Städtepartnerschaften und der Öffentlichkeitsarbeit im Umfang von 25 % haben die Untere Rechtsaufsichtsbehörde offenbar nicht überzeugen können. Angesichts der fast vollständigen Sperrung von Auszahlungen im freiwilligen Bereich besteht keine Möglichkeit den von der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde geforderten Nachweis der Finanzierung der 25 % Personalkosten für die befristete Stelle unter lfd. Nr. 5 der Veränderungsliste des Stellenplanes in Höhe von insgesamt 26.840 € zu erbringen. Die Finanzierung hätte lt. Aussage der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde ausschließlich durch Kompensation freiwilliger Leistungen zu erfolgen.
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