Drucksache - 2015/BM/001  

Betreff: Beitrittsbeschluss zur Haushaltsverfügung 2015/2016
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in:Dr. Butzke, Detlef
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
13.07.2015 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen geändert beschlossen   
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
13.07.2015 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales Empfehlung
14.07.2015 
Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
16.07.2015 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

Die Hansestadt Anklam stimmt der Verfügung der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde vom

25.6.2015 zum Haushaltsplan 2015/16 uneingeschränkt zu. Dies bedeutet im Einzelnen:

 

Für das Jahr 2015

 

  1. Der in § 2 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne
    Umschuldungen von 714.400 € wurde nur in Höhe von 400.400 € genehmigt. In einer Größenordnung von insgesamt 314.000 € werden folgende Planansätze korrigiert:

 

Maßnahme

Produkt

Konto

Planansatz

(€) alt

Planansatz

(€) neu

Veränderung

(€)

Zuschuss Seesportclub

42100

7815900

2.000

0

-2.000

Zuschuss Kegelverein

42100

7815900

12.000

10.000

-2.000

Eigenanteil Sanierung Nikolaikirche

51102

7844000

300.000

200.000

-100.000

Nebenanlagen

Demminer Landstraße

54100

7853200

100.000

0

-100.000

Nebenanlagen
Friedländer Straße

54100

7853200

570.000

460.000

-110.000

gesamt

 

 

984.000

670.000

-314.000

 

 

  1. Der in § 3 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von
    17.165.000 € wurde nur in Höhe von 2.299.700 € genehmigt. In einer Größenordnung
    von insgesamt 14.915.000 € werden folgende Ansätze korrigiert:

 

Produkt

Maßnahme

VE (€) alt

VE (€) neu

54100

Ausbau Gellendiner Weg

640.000

  0

51102

Umbau lkareum

1.800.000

  0

21100

Neubau Grundschule

7.500.000

  0

42400

Sanierung Schwimmhalle

4.100.000

  0

54100

Ossietzkystraße, Ausbau Weg am Stadtpark

875.000

  0

gesamt

14.915.000

  0

 

 

3.      Der in § 4 festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungs- 
fähigkeit von 3.729.524 € wurde nur in Höhe von 1.300.124 € genehmigt. Aufgrund
der sich damit ergebenden Liquiditätslücke in Höhe von 2.429.400 € hat der Bürgermeister gemäß § 51 (1) KV M-V über Auszahlungen in Höhe
von 1.686.481 eine haushaltswirtschaftliche Sperre verhängt. Die Stadtvertretung wurde gemäß § 51 (2) KV M-V darüber unverzüglich unterrichtet (siehe Vorlage 2015/FB2/002).

 

4.      Die in § 6 festgesetzte Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen
von 96,9 Vollzeitäquivalente (VzÄ) wurde nur unter einer Bedingung genehmigt.
Diese Bedingung ist nicht erfüllbar. Die unter lfd. Nr. 5 der Veränderungsliste des Stellenplanes ausgewiesene befristete Stelle für LAP, Öffentlichkeitsarbeit und Städtepartnerschaften wird mit 75 % Stellenanteile (30 Stunden pro Woche) zur Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen des Lokalen Aktionsplanes veranschlagt.

 

 

Für das Jahr 2016

 

  1. Die Hansestadt Anklam nimmt zur Kenntnis, dass die Genehmigung des in § 2 festgesetzten Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschul-
    dungen von 3.397.100 €  bis zur Vorlage eines der gesetzlichen Norm entsprechenden Haushaltssicherungskonzeptes  zurückgestellt wird. Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde hat in ihrer Begründung konkludent erklärt, nach derzeitigem Sachstand –unbeschadet Satz 1- mindestens 2.280.000 € des in § 2 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgese-
    henen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen nicht zu genehmigen. In dieser Höhe werden folgende Planansätze korrigiert:

 

Maßnahme

Produkt

Konto

Planansatz

(€) alt

Planansatz

(€) neu

Veränderung
(€)

Städtebausanierung

51102

 

120.000

0

-120.000

Eigenanteil Sanierung Nikolaikirche

51102

 

1.000.000

0

-1.000.000

Neubau Grundschule

21100

 

1.000.000

0

-1.000.000

Sanierung Schwimmhalle

36600

 

160.000

0

-160.000

gesamt

 

 

2.280.000

0

-2.280.000

 

 

  1. Der in § 3 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von
    1.050.000 € wurde zur Gänze nicht genehmigt. Die Reduzierung ergibt sich aus
    folgenden korrigierten Ansätzen:

 

Produkt

Maßnahme

VE (€) alt

VE (€) neu

54100

August Bebel-Straße

520.000

  0

54100

Ahornweg

530.000

  0

gesamt

1.050.000

  0

 

 

3.      Die Hansestadt Anklam nimmt zur Kenntnis, dass die Genehmigung des in § 4 festgesetzten Höchstbetrages der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit bis zur Vorlage eines der gesetzlichen Norm entsprechenden Haushaltssicherungskonzeptes zurückgestellt wird.

 

 

4.      Die in § 6 festgesetzte Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen
von 96,4 Vollzeitäquivalente (VzÄ) wurde nur unter einer Bedingung genehmigt.
Diese Bedingung ist nicht erfüllbar. Die unter lfd. Nr. 5 der Veränderungsliste des Stellenplanes ausgewiesene befristete Stelle für LAP, Öffentlichkeitsarbeit und Städtepartnerschaften wird mit 75 % Stellenanteile (30 Stunden pro Woche)  zur Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen des Lokalen Aktionsplanes veranschlagt.

 

 

 


Sachdarstellung:

 

Mit Schreiben vom 25.6.2015 hat die Untere Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung 2015/16 der Hansestadt Anklam nur mit Einschränkungen genehmigt.

 

Die Haushaltsgenehmigung wird wirksam, sobald die Stadtvertretung den Maßgaben der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde zustimmt.

 

Mit Beitrittsbeschluss gilt der Haushalt 2015/16 insoweit als genehmigt. Erst danach kann die Haushaltssatzung ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht werden. Mit der öffentlichen

Bekanntmachung endet die vorläufige Haushaltsführung nach § 49 KV M-V.

 

Sofern die Stadtvertretung den Maßgaben der Kommunalaufsicht zur Haushaltsgenehmigung nicht zustimmen sollte, gelten die Regelungen des § 49 KV M-V zur vorläufigen Haushaltswirt-schaft weiterhin bis zum 31.12.2015. Daran würde sich grundsätzlich auch nichts ändern, wenn gemäß Rechtsbehelfsbelehrung Widerspruch eingelegt werden würde, da der Unteren Rechts-aufsichtsbehörde ein angemessener Zeitraum zur Widerspruchsbearbeitung vorbehalten bleiben muss. Die Verwaltung sieht für einen Widerspruch keine rechtliche Handhabe.

 

 

Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen

 

Soweit die Stadt dem unter Punkt 1 bzw. 6 abweichend genehmigten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen beitritt, gilt dieser als genehmigt.

 

In Bezug auf die in der Begründung dargelegte Argumentation, welche Gründe zur Entschei-dung der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde geführt haben, hat die Stadtvertretung eine verantwortungsvolle und ausführlich zu dokumentierende Abwägung zu treffen, falls davon abgewichen werden soll. Die Beweggründe der Kommunalaufsicht müssen nicht zwingend geteilt werden. Maßgeblich ist jedoch, dass die haushaltswirtschaftliche Situation als Ganzes betrachtet und die haushaltsrechtlichen Vorschriften dabei beachtet werden. Nur schwerlich wird man sich insoweit der Argumentation der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde entziehen können. Bei einer fehlerhaften Abwägung behält sich die Untere Rechtsaufsichtsbehörde vor, darauf zu reagieren. Dies kann gegebenenfalls auch zu einer Beanstandung führen. Mit Konsequenzen wäre aber in jedem Fall bei Nachtragsplanungen bzw. Haushaltsplanungen folgender Jahre zu rechnen. Maßnahmen, die entgegen der Intention der Rechtsaufsicht zu Gunsten freiwilliger bzw. nicht veranschlagungsrei-fer Maßnahmen „geschoben“ werden, könnten bei der Kreditgenehmigung künftig unberücksichtigt bleiben.

 

Vorliegend schlägt die Verwaltung vor, in 2015 der Intention der Untere Rechtsaufsichts-behörde in Bezug auf die Eigenanteil Sanierung der Nikolaikirche (Umbau zum Ikareum) nicht in voller Höhe zu folgen, weil dies den völligen Stillstand aller bereits eingeleiteten und derzeit dringend erforderlichen Aktivitäten zur Umsetzung der beabsichtigten Maßnahme zur Folge hätte. Die interministerielle Unterstützung der Landesregierung in dieser Angelegenheit lässt auf eine gute Entwicklung hoffen, wenn auch von Seiten der Stadt und der BIG mit Hochdruck weiter daran gearbeitet wird. Dies erfordert zwingend auch finanziellen Vorlauf. Es müssen daher mindestens 200.000 € gesichert werden, um die Chance auf eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme zu erhalten. Die Kompensation erfolgt durch Baumaßnahmen, deren Veranschlagungsreife bzw. deren vorrangige Umsetzung derzeit nicht gegeben sind.

 

Grundsätzlich wäre auch der Sichtweise der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde in Bezug auf die investiven Zuschüsse an Vereine zu folgen. Allein bei der Abwägung des beabsichtigten         Zuschusses an den Kegelverein ist zu bedenken, dass aller Voraussicht nach mit der völligen Streichung des veranschlagten Betrages der Verein seine Existenzgrundlage verliert und

damit ein von vielen Anklamern geschätzter Teil des gesellschaftlichen Lebens der Stadt verschwindet. Die Verwaltung schlägt vor, 10.000 € als aktivierbaren Zuschuss zu belassen in der Hoffnung, dass sich für die verbleibenden 2.000 € private Sponsoren finden mögen und die Kommunalaufsicht dafür Verständnis zeigt.

 

Da die Genehmigung des in § 2 festgesetzten Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen in 2016 ohnehin bis zur Vorlage eines der gesetzlichen Norm entsprechenden Haushaltssicherungskonzeptes zurückgestellt wurde, wird es zweifellos einen 1. Nachtragshaushalt 2015/2016 geben müssen, in dem eine Vielzahl ordentlicher als auch investiver Konten neu veranschlagt werden müssen. Insofern sollte der Kürzung bei den von der Rechtsaufsicht in Betracht gezogenen Maßnahmen gefolgt werden, um den Haushalt 2016 als solchen insgesamt nicht zu gefährden.

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

Fehlende Finanzierungsnachweise und fehlende Veranschlagungsreife sind vielfach Gründe

für nicht genehmigte Verpflichtungsermächtigungen. Zudem führte Zeitdruck hinsichtlich der Fertigstellung des Haushaltsplanes dazu, dass in Bezug auf die Veranschlagung der Verpflichtungsermächtigungen keine sachgerechte Abstimmung mit dem Fachbereich 1 mehr erfolgen konnte. Vorsorglich hat die Kämmerei in guter Absicht einen Teil der Verpflichtungsermächtigungen zugegebener Maßen etwas großzügig veranschlagt.

 

Ein Beitritt zur Verfügung in diesem Punkt hat keine direkten finanziellen Auswirkungen.

 

Auf die Beibehaltung, der für die Förderung des Umbaus der Alten Post veranschlagten Verpflichtungsermächtigung kann nach Ansicht des Einreichers nicht verzichtet werden.

 

Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Dem Vorschlag der Verwaltung, durch rückwirkende Anhebung der Realsteuerhebesätze einer drohenden Haushaltssperre entgegen zu wirken, wurde durch die Stadtvertretung nicht entsprochen. Es war bekannt dass sich im Ergebnis eine Liquiditätslücke mit dem Zwang zur Verfügung von Haushaltssperren ergibt.

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass eine Reihe der gesperrten investiven Maßnahmen in 2015 ohnehin nicht mehr begonnen wird. Unter anderem aus diesem Grund wird vermutlich

zur Stadtvertretersitzung am 22.10.2015 der 1. Nachtragshaushalt 2015/2016 eingebracht. Idealerweise sollte dieser sich bereits auf die Ergebnisse des neuen Haushaltssicherungs-konzeptes stützen. Es wäre zu hoffen, dass anschließend die gesperrten Leistungen im pflichtigen Bereich ganz oder teilweise wieder aufgehoben werden können. Es wird entscheidend darauf ankommen, inwieweit das Haushaltssicherungskonzept spürbare Konsolidierungsziele setzt, um auch freiwillige Leistungen in 2015 zur Auszahlung bringen zu können. Soweit dies vorzugsweise nicht über Aufwandsenkungen erfolgt, wird die Verwaltung

in ihrem Beschlussvorschlag unter anderem  erneut die Anhebung der Realsteuerhebesätze ab 1.1.2016 in Erwägung ziehen müssen.

 

Im Übrigen wird diesbezüglich auf die allen Stadtvertretern vorliegende Stellungnahme der Verwaltung im Rahmen der Anhörung der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde zum Haushalt 2015/16 verwiesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stellenplan

 

Die von der Verwaltung umfangreich zugearbeitete Begründung für die Notwendigkeit der Wahrnehmung von Aufgaben der Städtepartnerschaften und der Öffentlichkeitsarbeit im Umfang von 25 % haben die Untere Rechtsaufsichtsbehörde offenbar nicht überzeugen können. Angesichts der fast vollständigen Sperrung von Auszahlungen im freiwilligen Bereich besteht keine Möglichkeit den von der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde geforderten Nachweis der Finanzierung der 25 % Personalkosten für die befristete Stelle unter lfd. Nr. 5 der Veränderungsliste des Stellenplanes in Höhe von insgesamt 26.840 € zu erbringen. Die Finanzierung hätte lt. Aussage der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde ausschließlich durch Kompensation freiwilliger Leistungen zu erfolgen.

 


 

 


 

 

Stammbaum:
2015/BM/001   Beitrittsbeschluss zur Haushaltsverfügung 2015/2016   Bürgermeister   Beschlussvorlage
2015/BM/001-1   Beitrittsbeschluss zur Haushaltsverfügung 2015/2016 - Antrag des Ausschusses für Finanzen   Ausschuss für Finanzen   Antrag
2015/BM/001-1-1   Beitrittsbeschluss zur Haushaltsverfügung 2015/2016 - Änderung des Antrages des Ausschusses für Finanzen   Fraktion CDU   Antrag