Drucksache - 2015/FB2/003  

Betreff: Redaktionelle Korrekturen am Haushaltsbeschluss 2015/16
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Dr. Detlef Butzke
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Bearbeiter/-in:Dr. Butzke, Detlef
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
13.07.2015 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
13.07.2015 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales Empfehlung
14.07.2015 
Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
16.07.2015 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 - Investitionen und entstehende Folgekosten  
Anlage 2 - Zugeordnete Produkte im Teilergebnis- undTeilfinanzhaushalt für das Jahr 2016  
Anlage 3 - Übersicht über die produktgruppenbezogenen Finanzdaten für das Jahr 2016  
Anlage 4 - Wesentliche Produkte des Teilhaushaltes für die Jahre 2015 und 2016  
Anlage 5 - Investitionsübersicht  
Anlage 6 - Zusammensetzung und Entwicklung des Saldos der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit im Finanzplanungszeitraum für das Jahr 2016  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

(Abstimmung im Block)

 

 

(1)                

 

Die Stadtvertretung ergänzt ihren am 12.3.2015 unter DS FB 2/154/2015 (Haushaltsplan 2015/16 der Hansestadt Anklam) gefassten Beschluss aus formalen Gründen wie folgt:

 

Die Haushaltssatzung trifft folgende Festsetzungen:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Im Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 wird/werden

 

 

 

in 2015

in 2016

 

 

EUR

EUR

1.

im Ergebnishaushalt

 

 

a)

der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

13.124.300

15.574.400

 

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen

auf

20.206.600

18.723.800

 

der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf

-7.082.300

-3.149.400

 

 

 

 

b)

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

0

0

 

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf

20.000

20.000

 

der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf

-20.000

-20.000

 

 

 

 

c)

das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf

-7.102.300

-3.169.400

 

die Einstellung in Rücklagen auf

0

0

 

die Entnahmen aus Rücklagen auf

0

0

 

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf

-7.102.300

-3.169.400

 

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt

 

 

a)

die ordentlichen Einzahlungen auf

12.415.900

14.860.100

 

die ordentlichen Auszahlungen auf

17.428.500

15.865.500

 

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-5.012.600

-1.005.400

 

 

 

 

b)

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0

0

 

die außerordentlichen Auszahlungen auf

20.000

20.000

 

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-20.000

-20.000

 

 

 

 

c)

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

3.795.200

8.408.700

 

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.509.600

11.805.800

 

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-714.400

-3.397.100

 

 

 

 

 

 

 

 

d)

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

6.513.200

5.961.400

 

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

766.200

1.538.900

 

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

5.747.000

4.422.500

 

festgesetzt.
 

 

 

in 2015

in 2016

 

 

EUR

EUR

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

714.400

3.397.100

 

 

 

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

17.165.000

1.050.000

 

 

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf

3.729.524

5.251.024

 

 

 

 

§ 5 Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

v.H.

v.H.

1.

Grundsteuer

 

 

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A)

275

275

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

375

375

2.

Gewerbesteuer

400

400

 

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 96,9 Vollzeitäquivalente (VzÄ)  im Jahr 2015 und 96,4 VzÄ im Jahr 2016.

 

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug vorläufig 102.667.959,09 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt 100.697.759,09 EUR und zum 31.12. des Haushaltsjahres 94.707.959,09 EUR.

 

 

§ 8 Wertgrenzen

  1. Notwendigkeit zur Erstellung einer Nachtragshaushaltssatzung

a)      Als wesentlich im Sinne des § 48 Abs.2 Nr.1 KV M-V gilt eine Erhöhung des Jahresfehlbetrages im Ergebnishaushalt um 10 v. H.

b)      Als wesentlich im Sinne des § 48 Abs.2 Nr.2 KV M-V gilt eine Erhöhung des Saldos zwischen ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen im Finanzhaus-halt um 10 v. H.

c)      Als erheblich sind Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen im Sinne des
§ 48 Abs.2 Nr.3 KV  M-V anzusehen, wenn sie im Einzelfall 2 v. H. der Gesamtaufwendungen/Gesamtauszahlungen des laufenden Haushaltsjahres übersteigen.

d)      Als geringfügig im Sinne von § 48 Abs.3 Nr.1 KV M-V gelten Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und Aufwendungen und Auszahlungen für Instandsetzungen an Bauten und Anlagen, wenn sie 2 v. H. der Auszahlungen für die Investitionstätigkeit nicht übersteigen.

 

  1. Regelungen zu Investitionsmaßnahmen

a)      Die Wesentlichkeitsgrenze für Ein- bzw. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit, die
nach § 4 Abs. 12 GemHVO zu erläutern sind, wird auf  25.000 EUR festgelegt. Investive Zuschüsse an Dritte sind auch unterhalb dieser Grenze zu erläutern.

 

b)      Für die Veranschlagung von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ist unter mehreren
in Betracht kommenden Alternativen ein Wirtschaftlichkeitsvergleich gemäß § 9 Abs. 1 GemHVO durchzuführen, wenn die Wertgrenzen für eine beschränkte Ausschreibung gemäß aktuellem Wertgrenzenerlass des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V überschritten werden. Die Ergebnisse des Vergleiches sind in den Planunterlagen darzustellen.

 

c)      Ausnahmen von § 9 Abs. 2 der GemHVO, wonach finanzielle Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen erst veranschlagt werden dürfen, wenn Pläne, Kostenberechnungen, ein Investitionszeitenplan und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die gesamten Investitionskosten sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter ersichtlich sind, werden gemäß § 9 Abs. 3 GemHVO unterhalb einer Wertgrenze von
100.000 EUR für zulässig erklärt. Die Inanspruchnahme der Ausnahme ist zu begründen.

 

d)      Bei Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit bleiben die Ermächtigungen
bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck gemäß § 15 Abs. 2 GemHVO bestehen, längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres. Werden Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Haushaltsjahr nicht begonnen, bleiben die Ermächtigungen bis zum Ende des Haushaltsfolgejahres bestehen.

 

e)      Eine Übertragung der Ermächtigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erfolgt grundsätzlich nur auf Antragstellung der Fachämter im Zuge des jeweiligen Jahresabschlusses. Eine Übertragung erfolgt nicht bzw. nur anteilig, wenn die Einzahlungen, die zur Deckung verwendet werden sollten, nicht bzw. nur anteilig erzielbar sind. Handelt es sich hierbei um Kredite, deren Ermächtigungen nach § 52 Abs. 3 KV M-V mit Bekanntmachung der Haushaltssatzung erlöschen würden, so wird von der Ermächtigung im erforderlichen Umfang rechtzeitig Gebrauch gemacht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Wesentlichkeitsgrenzen bei Rückstellungen

      Zur Bildung von Sonstigen Rückstellungen für übertragenen Urlaub wird je Mitarbeiter/in
      ein Mindestanspruch von 6 Resturlaubstagen als verhältnismäßig betrachtet.
      Zur Bildung von Sonstigen Rückstellungen für übertragene Mehrstunden wird je
      Mitarbeiter/in ein Mindestanspruch von 40 Mehrstunden am Jahresende als verhältnis
      mäßig betrachtet.

 

 

Die rechtsaufsichtsbehördliche Genehmigung durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald wurde am ___ . ___ . ______ erteilt.

 

 

Anklam, ___ . ___ . ______                            Siegel

 

Michael Galander

Bürgermeister

 

Veröffentlicht gemäß § 48 Kommunalverfassung

 

Die Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam für die Haushaltsjahre 2015 / 2016 liegt im Rathaus in Anklam, Markt 3, Zimmer 17 während der Dienstzeiten öffentlich aus. Es wird auf
die Regelung des § 5 (5) Kommunalverfassung hingewiesen.

 

Michael Galander                                                Siegel

Bürgermeister

 

 

 

(2)                

 

Die Stadtvertretung ergänzt den am 12.3.2015 unter DS FB 2/154/2015
(Haushaltsplan 2015/16 der Hansestadt Anklam) beschlossenen Haushaltsplan mit folgenden Anlagen:

 

  • Anlage 7: Muster 5 b Zusammensetzung und Entwicklung des Saldos der liquiden
    Mittel und der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit im Finanzplanungszeitraum für das Jahr 2016 (der vorliegenden Beschlussvorlage als Anlage 6 beigefügt).
  • Anlage 15: Muster 11 Übersicht über die produktgruppenbezogenen Finanzdaten für
    das Jahr 2016 (der vorliegenden Beschlussvorlage als Anlage 3 beigefügt).
  • Anlage 17: Muster 10 b- Investitionsübersicht  (der vorliegenden Beschlussvorlage als Anlage 5 beigefügt).

 

 

(3)                

 

Die Stadtvertretung ergänzt die am 12.3.2015 unter DS FB 2/154/2015
(Haushaltsplan 2015/16 der Hansestadt Anklam) beschlossenen Teilhaushalte zum Haushaltsplan mit folgenden Übersichten:

 

  • Muster 9 Zugeordnete Produkte im Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt für das
    Jahr 2016 (der vorliegenden Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügt)
  • Muster 9 Wesentliche Produkte des Teilhaushaltes für die Jahre 2015 und 2016
    (der vorliegenden Beschlussvorlage als Anlage 4 beigefügt)

 

 

(4)                

 

Die Stadtvertretung ergänzt den am 12.3.2015 unter DS FB 2/154/2015
(Haushaltsplan 2015/16 der Hansestadt Anklam) beschlossenen Vorbericht zum Haushaltsplan:

 

 

a) mit folgender Bemerkung:

Die maßnahmebezogene Verwendung der Sonderhilfe des Landes in Höhe von jährlich
121.100 € (ausgewiesen unter Produkt 61100) gestaltet sich wie folgt:

 

Maßnahme

Produkt

Maßnahme

2015 (€)

2016 (€)

Städtebauförderung

51102

8901

121.100

121.100

 

 

b) mit einer Übersicht der wesentlichen Investitionen und der daraus entstehenden
Folgekosten (der vorliegenden Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügt).

 

 

 

 

 

 


Sachdarstellung:

 

In der Verfügung der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde zum Haushaltsplan 2015/16 vom 25.6.2015 der Hansestadt Anklam werden insbesondere unter dem Punkt „Feststellungen zur Haushaltsplanung“ redaktionelle Korrekturen gefordert.

 

Gründe für die zurecht beanstandeten Punkte waren Zeitdruck, Personalmangel, noch nicht

voll einsatzbereite Software und eine gelegentlich etwas mehr pragmatische Auslegung der Rechtsvorschriften als die URAB.

 

Die Beschlussfassung zu den Beanstandungen mit ausschließlich formalem Charakter wird hiermit nachgeholt.

 

Die beanstandeten Beschlüsse der Stadtvertretung vom 12.3.2015

 

-         DS BM/405/2015 Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters vom 20.01.2015 über 32.000 € zur Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen ,,750 Jahre Anklam"

 

-         DS FB1/755/2015 – Erwerb Waldflächen in der Gemarkung Leopoldshagen über
68.050 €

 

-         DS FB1/767/2015 - Entscheidung zum Einsatz von Städtebaufördermittel für die Vollmodernisierung und Erweiterungsbau Steinstraße 7 (Alte Post)

 

-         DS  FB 3/136/2015   ... Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr 

 

werden gemäß der Forderung der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde erneut zur Beschluss-fassung (redaktionelle und ggf. auch inhaltliche Korrektur des Beschlussvorschlages) in die Stadtvertretung (am 03.09.2015) eingebracht.

 

 


 

 


Anlagen:

 

Anlage 1                Übersicht der wesentlichen Investitionen und der daraus entstehenden
                                Folgekosten

 

Anlage 2              Zugeordnete Produkte im Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt für das
                              Jahr 2016

 

Anlage 3              Übersicht über die produktgruppenbezogenen Finanzdaten für

                               das Jahr 2016

 

Anlage 4              Wesentliche Produkte des Teilhaushaltes für die Jahre 2015 und 2016

 

Anlage 5              Investitionsübersicht

 

Anlage 6              Zusammensetzung und Entwicklung des Saldos der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit im  
Finanzplanungszeitraum für das Jahr 2016

                             

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Investitionen und entstehende Folgekosten (969 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Zugeordnete Produkte im Teilergebnis- undTeilfinanzhaushalt für das Jahr 2016 (10600 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - Übersicht über die produktgruppenbezogenen Finanzdaten für das Jahr 2016 (12653 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 - Wesentliche Produkte des Teilhaushaltes für die Jahre 2015 und 2016 (18695 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 5 - Investitionsübersicht (7075 KB)      
Anlage 6 6 Anlage 6 - Zusammensetzung und Entwicklung des Saldos der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit im Finanzplanungszeitraum für das Jahr 2016 (843 KB)