Auszug - Richtlinie zur Verleihung der "Ehrennadel der Hansestadt Anklam"  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 10
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 18.08.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 18:10 Anlass: Sitzung
BV/027/2011 Richtlinie zur Verleihung der "Ehrennadel der Hansestadt Anklam"
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Sybille Bothmann
Federführend:Bürgervorsteher Beteiligt:Bürgervorsteher
Bearbeiter/-in: Bothmann, Sybille   

 

Herr Starigk übergibt die Versammlungsleitung für diesen Tagesordnungspunkt an seinen Stellvertreter, Herrn Wolfgang Schröder. Herr Schröder übergibt Herrn Starigk das Wort.

 

Herr Starigk legt dar, dass es in der Natur der Sache liegt, dass eine öffentliche Debatte um eine solche Vorlage eine gewisse Brisanz in sich trägt. Eine nicht sachgerechte Diskussion kann schnell dazu führen, dass die Persönlichkeitsrechte von an sich bisher völlig unbeteiligten Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt zumindest mittelbar berührt werden würden. In der Folge würde möglicherweise auch das Ansehen der Auszeichnung selbst oder der bisher Ausgezeichneten beschädigt werden.

 

Deshalb sagt er ausdrücklich: „Im Gegensatz zu dem, was der „Nordkurier“ in seiner heutigen Ausgabe wieder einmal praktiziert hat, habe ich daher als Einreicher dieser Vorlage ganz ausdrücklich nicht die Absicht, eine öffentliche Debatte über Sachverhalte zu führen, die dem Inhalt und Charakter nach ausschließlich in eine nicht öffentliche Sitzung gehören; gleichwohl gehört natürlich die eingebrachte Vorlage als solche selbstverständlich in den öffentlichen Teil einer Stadtvertretung.“

 

Herr Starigk geht davon aus, dass alle Hauptausschussmitglieder auch in den Fraktionen über den aktuellen Stand informiert haben und damit alle Stadtvertreter einen hinreichenden Kenntnisstand haben.

 

Er hat in der Präsidiumssitzung zur Vorbereitung der heutigen Stadtvertretersitzung das Thema angesprochen und seine beiden Präsidiumskollegen um ihre Meinung dazu gebeten. Daraufhin wurde der Sachverhalt noch mal sehr ausgiebig und kritisch diskutiert. Das Ergebnis des Meinungsaustausches liegt jetzt mit dieser Vorlage vor. Das Präsidium war übereinstimmend zu der Auffassung gelangt, die bisherige Richtlinie zur Verleihung der Ehrennadel gemeinsam mit der Verwaltung zu überarbeiten und ihn zu beauftragen, die überarbeitete Richtlinie zur Beschlussfassung in die heutige Sitzung einzubringen.

 

Er ergänzt, dass sie sich in dieser Diskussion auch bereits über die wesentlichen Änderungen, die jetzt in diesen Beschlussvorschlag eingeflossen sind, einstimmig  verständigt hatten. Zum Beispiel auch darüber, dass die Entscheidung über die Ehrungen zukünftig dem Kulturausschuss übertragen werden soll, weil die Mitglieder dieses Ausschusses allein durch ihre Tätigkeit in diesem Ausschuss viel näher an den Themen des ehrenamtlichen Engagements von Bürgern unserer Stadt bzw. von Vereinen und Verbänden dran sind.

 

Abschließend erklärt er, dass Zielsetzung der Richtlinie ist, jeweils zum Termin der Verleihung der Ehrennadel anlässlich des Jahresempfangs der Hansestadt Anklam eine angemessene, würdige und präsentable Auswahl der Nominierten zu erreichen. Er bittet um Zustimmung zu dieser Vorlage.

 

 

Es entwickelt sich eine lebhafte Diskussion. Während dieser werden von Frau Zeretzke – DIE LINKE – zu Pkt. 3 und zu Pkt. 13 der Richtlinie Nachfragen gestellt. Desweiteren möchte sie zum Pkt. 14 der Richtlinie wissen, ob das rechtlich so in Ordnung ist.

 

Herr Starigk erklärt zu Pkt. 3, dass dieser Punkt kritiklos aus der vorherigen Richtlinie übernommen worden ist. Darüber sollten sich noch mal Gedanken gemacht werden. Zum Pkt. 13 meint er, dass dieser noch mal ergänzt werden sollte; im Wesentlichen kommt damit zum Ausdruck, dass diese Richtlinie in diesem Sinne keine rechtsverbindliche Wirkung irgendwohin hat, sondern dass sie eine interne Handlungsrichtlinie ist. Insofern würde sich damit auch die Frage mit dem Inkrafttreten und der Veröffentlichung erübrigen. Den Pkt. 14 interpretiert er so, dass dieser Beschluss gefasst ist und dass bei einer weiteren Beschlussfassung noch über vier weitere Personen zu bestimmen wäre.

 

Herr Lange erläutert, dass es gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V beratende Ausschüsse gibt, zu denen auch der Kulturausschuss gehört. Diese Ausschüsse sind rechtlich daran gehindert, eigene Entscheidungen zu treffen. Sie beschließen nicht. Er empfiehlt daher, den Kulturausschuss eine Vorauswahl treffen zu lassen, die dann durch den Hauptausschuss als beschließenden Ausschuss evtl. ohne weitere Aussprache getroffen wird.

 

Im Verlauf der Debatte stellt Herr Kohn – Fraktion CDU – den Antrag,

 

              die Auszeichnung in diesem Jahr auszusetzen, um die Persönlichkeiten in

              ihrer Person nicht zu verletzen.

 

Herr Rusch – UBL ´94 – stellt den Antrag,

 

wenn diese Vorlage nicht durchgeht, eine Hauptausschusssitzung zur gleichen Problematik einzuberufen.              

 

Herr Wolfgang Schröder lässt über den Antrag von Herrn Kohn abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:                              6

Nein-Stimmen:              14

Enthaltungen:                              2

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Daraufhin lässt er über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

 

 

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die „Richtlinie zur Verleihung der „Ehrennadel der Hansestadt Anklam“ “ in nachfolgender Fassung:

 

Richtlinie zur Verleihung der „Ehrennadel der Hansestadt Anklam“

 

  1. Die Hansestadt Anklam verleiht jährlich anlässlich des Empfanges der Hansestadt Anklam die „Ehrennadel der Hansestadt Anklam“ (Ehrennadel). Im Einzelfall ist auch die Verleihung aus besonderem Anlass zulässig. 

 

  1. Mit der Ehrennadel werden Bürger ausgezeichnet, die sich durch ein hohes Engagement in besonderer Weise um die zivilgesellschaftlichen Interessen der Hansestadt Anklam verdient gemacht haben.

 

  1. Vorschlagsberechtigt sind neben den Einwohnern der Hansestadt Anklam alle ortsansässigen Vereine, Verbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts und juristischen Personen.

 

  1. Erstmals im Vorjahr gemachte Vorschläge, die keine Berücksichtigung fanden, gelten automatisch als Vorschläge für das aktuelle Jahr, soweit der Vorschlagende damit einverstanden ist.

 

  1. Vorschläge zur Auszeichnung von Gremien oder Personengruppen mit Organstellung bzw. Vertreterfunktion (z. B. Vorstände von Vereinen) sind nicht zulässig.

 

  1. Vorschläge zur Verleihung der Ehrennadel an juristische Personen oder Körperschaften

sowie damit vergleichbaren Institutionen (z.B. Vereine als Ganzes, Feuerwehren) sind

zulässig.

 

  1. Vorschläge zur posthumen Verleihung der Ehrennadel sind zulässig. 

 

  1. Jedes Jahr werden maximal fünf Ehrennadeln im Bereich zivilgesellschaftlicher Aktivitäten verliehen. Die Entscheidung über die Verleihung trifft der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales. Die Entscheidung ist abschließend und nicht anfechtbar.

 

  1. Die Entscheidung des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales erfolgt auf der Basis der durch die Verwaltung erarbeiteten Vorschlagslisten ohne Aussprache durch Wahl in 2 Schritten:

 

1. Über jeden Vorschlag wird einzeln in offener Wahl unter Ausschluss

    einer namentlichen Abstimmung darüber abgestimmt, wer in die

    Vorauswahl kommt. In der Vorauswahl sind alle Vorschläge, die die

    einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Ausschusses für

    Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales

    erhalten haben.

 

2. Über die in der Vorauswahl verbliebenen Vorschläge wird in geheimer

    Wahl abgestimmt. Jedes Mitglied des Ausschusses für Schule, Kultur,

    Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales hat maximal 5

    Stimmen. Die Vorschläge mit den 5 höchsten Stimmenzahlen stellen

    die Entscheidung des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport,

    Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales dar.

 

3. Sollten bei der Abstimmung im zweiten Wahlgang auf Grund von

    Stimmengleichheit ggf. mehr als 5 Vorschläge gewählt werden, so ist in

    einem weiteren geheimen Wahlgang über die Vorschläge mit

    Stimmengleichheit noch einmal zu entscheiden. Hierbei hat jedes

    Ausschussmitglied noch maximal so viele Stimmen, wie zur    

    Vervollständigung der 5 Vorschläge jeweils noch erforderlich sind. 

 

  1. Im Falle der Verleihung einer Ehrennadel aus besonderem Anlass entscheidet der Hauptausschuss unter analoger Anwendung des Verfahrens nach Ziffer 7. Die Entscheidung ist abschließend und nicht anfechtbar.

 

  1. Die Entscheidung des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales ergeht ausschließlich im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen.

 

  1. Über das Nominierungsverfahren ist bis zum Verleihungsakt von allen Beteiligten striktes Stillschweigen zu bewahren.

 

13. Die Richtlinie dient dem internen Gebrauch.

 

14. Die Richtlinie tritt mit der Beschlussfassung der Stadtvertretung in Kraft.             

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

10

Enthaltungen:

3

 

Damit ist die Beschlussvorlage abgelehnt. Herr Schröder lässt daraufhin über den Antrag von Herrn Rusch abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:                               12

Nein-Stimmen:                   7

Enthaltungen:                                 3

 

Damit ist beschlossen,

 

dass eine Hauptausschusssitzung zur gleichen Problematik einberufen

wird.

 

 

Nach dieser Beschlussvorlage wird um 17:00 Uhr in die Pause eingetreten.