Auszug - 1. Nachtragshaushaltsplan der Hansestadt Anklam für das Haushaltsjahr 2011  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Bau, Verkehr und Umwelt
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Bau, Verkehr und Umwelt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 10.08.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
FB2/089/2011 1. Nachtragshaushaltsplan der Hansestadt Anklam für das Haushaltsjahr 2011
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Dr. Detlef Butzke
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   

Entsprechend Anlage 1 dieser Niederschrift wurde von Herrn Galander während der Kulturausschusssitzung eine Reduzierung der Haushaltsmittel im Bereich der Straßeninstandhaltung in Höhe von 24.500,00 EUR vorgenommen. Diese Mittel sollen dem Theater zugeführt werden. Die Hansestadt Anklam kann mit diesen Kürzungen ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht mehr nachkommen.

Der Bürgermeister äußert sich dazu und ist bereit über überplanmäßige Ausgaben diese Haushaltsstellen auszugleichen. Herr Jörg Schröder entgegnete, dass lt. Kommunalverfassung eine Deckung nachgewiesen werden muss.

 

Der Ausschuss stimmt über den 1. Nachtragshaushaltsplan der HAST Anklam für das Haushaltsjahr 2011 ohne o.g. Kürzungen mit folgendem Beschlussvorschlag ab:

 

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt den 1. Nachtragshaushaltsplan 2011 der Hansestadt Anklam zum Verwaltungs- und Vermögenshaushalt und die sich daraus ergebende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011.

 

Die Nachtragshaushaltssatzung sieht vor:

 

1.1 Verwaltungshaushalt

 

 

 

Erhöhung der Einnahmen um

684.300 EUR

auf

15.793.700 EUR

Verringerung der Ausgaben um

295.700

auf

16.189.300 EUR

 

1.2 Vermögenshaushalt

 

 

 

Verringerung der Einnahmen und Ausgaben

um

   1.179.800  EUR

auf

4.195.000 EUR

 

 

 

 

2. Gesamtbetrag der Kredite

Verringerung um

davon zum Zwecke der Umschuldung um

431.800 EUR

0 EUR

auf

auf

643.800 EUR

172.600 EUR

 

 

 

 

3. Veränderung der Entnahme aus der

 

 

 

allgemeinen Rücklage um

0 EUR

auf

199.100 EUR

 

 

 

 

4. Erhöhung des Kassenkredites um

68.400 EUR

auf

1.579.300 EUR

 

 

 

 

5. Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen um

0 EUR

auf

633.500 EUR

 

 

 

 

6. Keine Veränderung der Hebesätze

 

 

 

 

 

 

 

Grundsteuer A

250 v.H.

 

 

Grundsteuer B

350 v.H.

 

 

Gewerbesteuer

350 v.H.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0