öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Di, 21.06.2011 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:25 | Anlass: | Sitzung | |||||
FB2/084/2011 Ergänzung zum Haushaltsplan 2011 | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Unterzeichner FB/SG: | Herr Dr. Detlef Butzke | |||||||
Federführend: | Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste | Beteiligt: | Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste | |||||
Bearbeiter/-in: | Hofmann, Ute | |||||||
Herr Schulz weist auf das Protokoll der letzten Sitzung der Stadtvertreter hin, wo ausgesagt wurde, dass die finanziellen Mittel für das Landeserntedankfest nicht aus dem sozialen Bereich genommen werden sollen. Jetzt soll aber der Zuschuss für z.B. den Gesundbrunnen, ÖPNV und dem Mühlentreff gemindert werden. Herr Schulz warnt davor, diese Vorlage so durchzusetzen.
Herr Dr. Butzke merkt an, dass der nicht rechtmäßige Beschluss der Stadtvertretung vom 10.03.2011 zum Haushalt 2011 hiermit korrigiert werden soll. Es ist eine Unterdeckung zum Landeserntedankfest in Höhe von 11.000 € entstanden. Eine Reparatur soll durch die haushaltswirtschaftlichen Sperren erfolgen. Er hat die Aufgabe, das Landeserntedankfest finanziell abzusichern. Bei den freiwilligen Leistungen muss gespart werden. Auch Herr Rusch befürwortete die Argumentation von Herrn Schulz. Es war die Intension, das Landeserntedankfest nicht aus diesen Töpfen zu finanzieren.
Über die Vorlage wird abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die in den Anlagen 1 und 2 vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen zum Haushaltsplan 2010 sowie die sich daraus in der anliegenden Fassung geänderte Haushaltssatzung 2011, welche
im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen auf 15.109.400 EUR
die Ausgaben auf 16.485.000 EUR
im Vermögenshaushalt
die Einnahmen auf 5.374.800 EUR
die Ausgaben auf 5.374.800 EUR
den Gesamtbetrag der Kredite für
Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen auf 1.075.600 EUR
davon für Zwecke der Umschuldung 172.600 EUR
den Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf 633.500 EUR
den Höchstbetrag der Kassenkredite
auf 1.510.900 EUR
die Hebesätze für die
Grundsteuer A 250 v.H.
Grundsteuer B 350 v.H.
Gewerbesteuer 350 v.H.
festsetzt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 0 |
Nein-Stimmen: | 7 |
Enthaltungen: | 0 |