Auszug - Ergänzung zum Haushaltsplan 2011  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Schule, Kultur, Sport, Tourismus, Jugend, Senioren und Soziales Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 21.06.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
FB2/084/2011 Ergänzung zum Haushaltsplan 2011
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Dr. Detlef Butzke
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   

Herr Schulz weist auf das Protokoll der letzten Sitzung der Stadtvertreter hin, wo ausgesagt wurde, dass die finanziellen Mittel für das Landeserntedankfest nicht aus dem sozialen Bereich genommen werden sollen. Jetzt soll aber der Zuschuss für z.B. den Gesundbrunnen, ÖPNV und dem Mühlentreff gemindert werden. Herr Schulz warnt davor, diese Vorlage so durchzusetzen.

Herr Dr. Butzke merkt an, dass der nicht rechtmäßige Beschluss der Stadtvertretung vom 10.03.2011 zum Haushalt 2011 hiermit korrigiert werden soll. Es ist eine Unterdeckung zum Landeserntedankfest in Höhe von 11.000 € entstanden. Eine Reparatur soll durch die haushaltswirtschaftlichen Sperren erfolgen. Er hat die Aufgabe, das Landeserntedankfest finanziell abzusichern. Bei den freiwilligen Leistungen muss gespart werden. Auch Herr Rusch befürwortete die Argumentation von Herrn Schulz. Es war die Intension, das Landeserntedankfest nicht aus diesen Töpfen zu finanzieren.

Über die Vorlage wird abgestimmt.

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die in den Anlagen 1 und 2 vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen zum Haushaltsplan 2010 sowie die sich daraus in der anliegenden Fassung geänderte Haushaltssatzung 2011, welche

 

im Verwaltungshaushalt

              die Einnahmen auf                            15.109.400 EUR

              die Ausgaben auf                            16.485.000 EUR

 

im Vermögenshaushalt

              die Einnahmen auf                               5.374.800 EUR

              die Ausgaben auf                              5.374.800 EUR

 

den Gesamtbetrag der Kredite für

Investitionen und Investitions-

förderungsmaßnahmen auf                              1.075.600 EUR

davon für Zwecke der Umschuldung                   172.600 EUR

 

den Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf                   633.500 EUR

 

den Höchstbetrag der Kassenkredite

auf                                                                        1.510.900 EUR

 

die Hebesätze für die

                            Grundsteuer A              250 v.H.

                            Grundsteuer B              350 v.H.

                            Gewerbesteuer              350 v.H.

festsetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:  

0

Nein-Stimmen:

     7

Enthaltungen:                    

     0