Auszug - Ergänzung zum Haushaltsplan 2011  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 4
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.06.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 19:50 Anlass: Sitzung
FB2/084/2011 Ergänzung zum Haushaltsplan 2011
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Dr. Detlef Butzke
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   

 

Da es im Kulturausschuss Irritationen im Zusammenhang mit dem Landeserntedankfest gab, stellt Herr Dr. Butzke klar, dass dafür keine Mittel verwendet werden, die dem sozialen Bereich, der Kinder- und Jugendarbeit oder dem ÖPNV entnommen werden. Er stellt weiter klar, dass dieser Beschlussvorschlag in keiner Weise einem Beschlussvorschlag des Hauptausschusses mit ähnlicher Intention widerspricht. Für die Finanzierung werden genau die Mittel eingesetzt, die im Beschlussvorschlag der Verwaltung im März vorgesehen waren.

 

Herr Dr. Butzke erläutert weiter, dass die Mittel, die durch einen fehlerhaften Beschluss dem Landeserntedankfest entzogen wurden, nun wieder ihrer eigentlichen Bestimmung zugeführt werden. Er betont noch mal, dass niemand durch diesen Beschluss benachteiligt worden ist.

 

Herr Lichtwardt erklärt als stellvertretender Finanzausschussvorsitzender, dass der Ausschuss diesem Beschlussvorschlag mehrheitlich zugestimmt hat. Kritisch angemerkt wurde, dass Vorschläge des Ausschusses, die zum Landeserntedankfest gemacht wurden, unter den Tisch gefallen sind.

 

Herr Rusch, Kulturausschuss:

Der Ausschuss hat sich einstimmig dagegen ausgesprochen. Er meint, wenn in der Anlage 1 steht „Deckung Veranstaltungskosten LEDF“ und der jeweilige Ansatz mit einem neuen Ansatz gesenkt wird, dann ist das Entzug von Mitteln, die eigentlich beschlossen waren. Hier hätte man andere Wege gehen müssen. Im weiteren Verlauf der Diskussion meint er, dass er sich eine andere Formulierung dafür gewünscht hätte, wie zum Beispiel „Revidierung eines fehlerhaften Beschlusses der Stadtvertretung“.

 

Nach den Statements der Fraktionen und von Stadtvertretern gibt Herr Galander zu der Anlage 1 Erläuterungen. Er erklärt, dass die Stadtvertretung verpflichtet ist, wenn sie Verschiebungen im Haushalt vornimmt, eine Deckungsquelle nachzuweisen. Wenn aber nicht so viel drin ist, weil mit einer Einnahmeseite gegengerechnet werden muss, dann funktioniert das nicht. Er hatte bereits in den Fraktionssitzungen darum gebeten, nicht die Genehmigung des Haushaltsplanes zu gefährden; dies führt dazu, dass alle Haushaltssperren der freiwilligen Aufgaben aufrecht erhalten werden müssen.

 

Herr Galander informiert schon im Vorab, dass am 18.08. ein 1. Nachtragshaushalt auf der Tagesordnung stehen wird. Er verspricht, dass wir diese Positionen, die heute zur Korrektur und zur Genehmigung des Haushaltes runtergefahren werden, im nächsten Nachtragshaushalt wieder auf die Postionen angehoben werden, die im März beschlossen wurden.

 

Es werden keine Anträge zur Beschlussvorlage gestellt. Herr Schröder lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die in den Anlagen 1 und 2 vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen zum Haushaltsplan 2010 sowie die sich daraus in der anliegenden Fassung geänderte Haushaltssatzung 2011, welche

 

im Verwaltungshaushalt

              die Einnahmen auf                            15.109.400 EUR

              die Ausgaben auf                            16.485.000 EUR

 

im Vermögenshaushalt

              die Einnahmen auf                               5.374.800 EUR

              die Ausgaben auf                              5.374.800 EUR

 

den Gesamtbetrag der Kredite für

Investitionen und Investitions-

förderungsmaßnahmen auf                              1.075.600 EUR

davon für Zwecke der Umschuldung                   172.600 EUR

 

den Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf                   633.500 EUR

 

den Höchstbetrag der Kassenkredite

auf                                                                        1.510.900 EUR

 

die Hebesätze für die

                            Grundsteuer A              250 v.H.

                            Grundsteuer B              350 v.H.

                            Gewerbesteuer              350 v.H.

festsetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

7