Auszug - Haushaltssicherungskonzept der Hansestadt Anklam HHSK 5.2/2011  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 3
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.05.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 16:20 Anlass: Sitzung
FB2/082/2011 Haushaltssicherungskonzept der Hansestadt Anklam HHSK 5.2/2011
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Dr. Detlef Butzke
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   

 

Herr Dr. Butzke verweist auf die in den Mappen ausgeteilten Unterlagen:

 

-          die Anhörung gemäß § 28 Abs. 1 Verwaltungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 16.05.2011 und

-          die Anordnung zum Erlass eines Haushaltssicherungskonzeptes gemäß § 82 Abs. 1 KV Mecklenburg-Vorpommern für die Stadt Anklam vom 16.05.2011.

 

Er ist von Frau Rilinger, Untere Rechtsaufsichtsbehörde, darauf aufmerksam gemacht worden, dass dies auch Grundlage für die Entscheidungsfindung zur Beschlussvorlage zum Haushaltssicherungskonzept ist. Er weist noch mal auf die Schwerpunkte in Bezug auf die Haushaltssatzung hin. So werden voraussichtlich von den 900.000 Euro geplanten Krediten nur noch 471.000 Euro genehmigt werden. Die Kreditermächtigung wird bis zur Vorlage eines belastbaren Haushaltssicherungskonzeptes zurückgestellt.

 

Ganz wichtig - und das war auch maßgeblich für die Veränderungen, die der Bürgermeister zur Tagesordnung hier angekündigt hat - ist der Punkt den Rücklagenbestand von 190.000 Euro aufgrund des Jahresabschlussergebnisses  2010 zur Finanzierung der pflichtigen Investitionsmaßnahmen dem Vermögenshaushalt zuzuführen. Mehrfach ist bestätigt worden, dass die Kommunalaufsicht von dieser Forderung nicht ablassen wird und Beschlüsse, die dagegen verstoßen, beanstandet werden.

 

Er verweist weiter darauf, dass das Prüfungsverfahren zum Haushalt 2011 mit einer Anordnung verbunden wird.

 

Zum vorliegenden Haushaltssicherungskonzept erklärt er, dass Anträge, die bereits eine Mehrheit gefunden haben, eingearbeitet wurden.

 

 

Nach den Statements des Finanzausschusses und der Fraktionen wird über die Beschlussvorlage abgestimmt. Anträge werden nicht gestellt.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt das anliegende Haushaltssicherungskonzept HHSK 5.2/2011.

Im vorliegenden Konzept fanden Berücksichtigung:

 

a)      die bestätigten Änderungsanträge des Haushaltsplanes 2011 (DS FB 2/074/2011 der Stadtvertretung vom 10.3.2011) Markierung A sowie

b)      die mehrheitlich befürworteten Änderungsanträge im Rahmen der Befassung mit der DS FB 2/081/2011 (Haushaltssicherungskonzept der Hansestadt Anklam HHSK 5/2011) der Stadtvertretung vom 5.5.2011  Markierung B, soweit die Änderung unter a) nicht weitergehender war.

 

Die Verwaltung wird beauftragt

 

  1. der Stadtvertretung baldmöglichst, spätestens aber am 12.8.2011 den Entwurf des 1. Nachtragshaushaltes 2011 zur Beschlussfassung vorzulegen. In diesem sollen
  • die jeweils kumulierten Beträge der unter den Punkten 4.1 und 4.4 für das Jahr 2011 vorgeschlagenen Einsparungen unter weitgehender Beachtung der im vorliegenden Material enthaltenen Ansätze planungsseitig festgesetzt werden sowie
  • die unter den Punkten 4.3 und 4.6 für das Jahr 2011 konkret vorgeschlagenen Einsparungsbeträge planungsseitig festgesetzt werden

 

  1. der Stadtvertretung am 18.8.2011 im Zusammenhang mit dem beschlossenen Haushaltssicherungskonzept gegebenenfalls durch die Stadtvertretung zu ändernde Satzungen, Gebührensatzungen, Entgeltverordnungen bzw. gesellschaftsrechtliche Beschlüsse zur Beschlussfassung vorzulegen

 

  1. tragfähige Konzepte zur Umsetzung der Ziele des beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes zu entwickeln.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

3