öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung | |||
TOP: | Ö 1 | ||
Gremium: | Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | Beschlussart: | (offen) |
Datum: | Do, 20.01.2011 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 15:30 - 18:45 | Anlass: | Sitzung |
Der Bürgervorsteher, Herr Starigk, begrüßt die Anwesenden zur heutigen Stadtvertretersitzung und eröffnet damit die Sitzung. Er gibt bekannt, dass zur Zeit 19 Stadtvertreter anwesend sind. Damit ist die Versammlung beschlussfähig.
Bevor in die reguläre Tagesordnung eingetreten wird, informiert Herr Starigk über die Bekanntgabe des Erlasses des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern vom 12. Januar 2011, in dem Falle bezüglich der Auslegung des § 23 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V).
„Das Innenministerium hat mit Erlass vom 12. Januar 2011 folgendes mitgeteilt:
(Zitat Anfang)
„§ 23 Abs. 5 Satz 3 KV M-V bestimmt, dass eine Fraktion in Städten mit
mehr als 25 Stadtvertretern aus mindestens drei Mitgliedern bestehen
muss.
Übergangsvorschriften, nach denen eine im Verlauf der Wahlperiode
eintretende Erhöhung der Mitgliederzahl der Stadtvertretung insoweit
außer Betracht bleibt, enthält die Kommunalverfassung nicht. Auch nach
Sinn und Zweck der Vorschrift, der darin besteht, mitgliederstarken
Stadtvertretungen die Funktionsfähigkeit durch eine Reglementierung von
Kleinstfraktionen zu wahren, ist keine Einschränkung des eindeutigen
Wortlauts der Vorschrift durch Auslegung geboten. Schließlich sind auch
keine verfassungsrechtlichen Aspekte ersichtlich, die hier dazu Anlass
geben müssten, vom Wortlaut der Kommunalverfassung abzuweichen.
Insbesondere handelt es sich bei der Entwertung der Rechtsposition
kleinerer Fraktionen nicht um die Folge einer verfassungsrechtlich
unzulässigen sogenannten echten Rückwirkung.
Demzufolge gelten Fraktionen, die die entsprechende Mitgliederzahl von
drei nicht aufweisen, als aufgelöst und sind unverzüglich abzuwickeln.“
(Zitat Ende)
Die Fraktion der NPD und die Fraktion der SPD in der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam sind hiermit aufgelöst.“
Herr Starigk bittet die Damen und Herren Stadtvertreter das zur Kenntnis zu nehmen. Er weist weiter darauf hin, dass im § 10 der Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam das Rederecht geregelt ist. Danach ist in der ersten Diskussionsrunde den Fraktionen Rederecht in der Reihenfolge der Fraktionsstärke zu erteilen und von der zweiten Diskussionsrunde an in der Reihenfolge der Wortmeldungen. Das ändert nichts daran, dass jeder Stadtvertreter zweimal Rederecht erhalten kann.
Danach fragt Herr Starigk, ob es Änderungsanträge zur Tagesordnung gibt.
Der Bürgermeister, Herr Galander, weist darauf hin, dass zum TOP 12 (Beschlussvorlage FB1/430/2010) ein neues Beschlussdeckblatt mit geänderter Sachdarstellung ausgeteilt wurde. Die Änderungen wurden fett gedruckt bzw. durchgestrichen. Er bittet, diese auszutauschen.
Weitere Änderungen zur Tagesordnung gibt es nicht. Herr Starigk bittet um Abstimmung über die Änderung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 19 – einstimmig
Daraufhin wird über die geänderte Tagesordnung abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 19 – einstimmig