öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 3 | |||||||
Gremium: | Finanzausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 10.01.2011 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 16:30 - 18:20 | Anlass: | Sitzung | |||||
FB2/069/2010 Satzung der Hansestadt Anklam über das Erheben einer Vergnügungssteuer für das Betreiben von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Federführend: | Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste | Beteiligt: | Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste | |||||
Bearbeiter/-in: | Miller, Sandra | |||||||
Herr Dr. Butzke gibt Erläuterungen.
Nach eingehender Diskussion stellt Herr Lichtwardt den Antrag,
den Satz von 10 % auf 15 % anzuheben.
Über den Antrag wird abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 3
Enthaltungen: 1
Es wird über den geänderten Beschlussvorschlag abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt
1. den Beschluss zur DS FB2/065/2010 vom 14.10.2010 aufzuheben.
2. die Satzung der Hansestadt Anklam über das Erheben einer Vergnügungssteuer für das Betreiben von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten mit einem Steuersatz in Höhe von 15 % auf Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 3 |
Enthaltungen: | 1 |