Auszug - Satzung der Hansestadt Anklam über das Erheben einer Vergnügungssteuer für das Betreiben von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 10.01.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:20 Anlass: Sitzung
FB2/069/2010 Satzung der Hansestadt Anklam über das Erheben einer Vergnügungssteuer für das Betreiben von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Miller, Sandra   

 

Herr Dr. Butzke gibt Erläuterungen.

 

Nach eingehender Diskussion stellt Herr Lichtwardt den Antrag,

 

                            den Satz von 10 % auf 15 % anzuheben.

 

Über den Antrag wird abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:                            5

Nein-Stimmen:              3

Enthaltungen:                            1

 

Es wird über den geänderten Beschlussvorschlag abgestimmt.

 

 

 

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt

 

1.              den Beschluss zur DS FB2/065/2010 vom 14.10.2010 aufzuheben.

 

2.              die Satzung der Hansestadt Anklam über das Erheben einer Vergnügungssteuer für das Betreiben von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten mit einem Steuersatz in Höhe von 15 % auf Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

3

Enthaltungen:

1