Auszug - Verpflichtung des zusätzlichen Stadtvertreters Marco Schulz  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 2
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 20.05.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:35 - 19:50 Anlass: Sitzung

 

Herr Starigk verpflichtet Herrn Marco Schulz als weiteren Stadtvertreter und weist ihn nach § 28 der Kommunalverfassung per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten hin. Die Verpflichtung hat folgenden Wortlaut:

 

„ Der Handschlag verpflichtet Sie, Ihr Mandat im Rahmen der Gesetze nach Ihrer freien, nur dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung auszuüben. Sie sind an Aufträge und Verpflichtungen, durch welche die Freiheit Ihrer Entscheidungen beschränkt wird, nicht gebunden. Sie sind zur Teilnahme an den Sitzungen und zur Mitarbeit verpflichtet, wenn Sie nicht aus wichtigem Grund verhindert sind. Sie sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet, dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Sie dürfen ohne Genehmigung der Gemeindevertretung weder gerichtlich noch außergerichtlich Aussagen machen, soweit sie zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Die Verschwiegenheit besteht auch nach der Beendigung Ihres Mandats fort. Nach Ablauf der Wahlperiode üben Sie Ihr Mandat bis zur konstituierenden Sitzung der neugewählten Gemeindevertretung aus.“

 

Herr Schulz wird zu seiner Wahl beglückwünscht.

 

Damit nehmen ab sofort 24 Stadtvertreter an der Sitzung teil.