Auszug - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Hansestadt Anklam und dem Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Anklam zur Aufgabenübertragung der Umlegung der Abwasserabgabe  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 29.03.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:00 Anlass: Sitzung
FB2/049/2010 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Hansestadt Anklam und dem Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Anklam zur Aufgabenübertragung der Umlegung der Abwasserabgabe
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Miller, Sandra   

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt dem Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Anklam die Umlegung der Abwasserabgabe für Einleiter, die im Jahresdurchschnitt weniger als 8m³ je Tag Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnliches Schmutzwasser in ein Gewässer oder in den Untergrund einleiten (Kleineinleiter), zu übertragen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0