Auszug - Eröffnung und Bestätigung der Tagesordnung  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 1
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 25.02.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:32 - 19:01 Anlass: Sitzung

 

Herr Starigk begrüßt die Stadtvertreter.

Von 25 Stadtvertretern sind 19 anwesend. Die Stadtvertretung ist beschlussfähig.

 

Herr Dr. Butzke zieht die Vorlage FB2/046/2010 – Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung einer Gebühr zur Umlage der Abwasserabgabe für Kleineinleiter (Kleineinleitergebührensatzung) - zurück.
Es soll nunmehr eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Zweckverband Wasser und Abwasser in dieser Angelegenheit abgeschlossen werden. Ein Beschluss zur Vorlage FB2/046/2010 ist dadurch entbehrlich.

 

Dem Bürgervorsteher, Herrn Starigk, wurde durch die IfA angekündigt, dass die Aufnahme einer Dringlichkeitsvorlage in die Tagesordnung beantragt wird. Da es sich um eine Personalangelegenheit und damit nichtöffentliche Angelegenheit handelt, muss über die Aufnahme in die Tagesordnung in nichtöffentlicher Sitzung beraten und abgestimmt werden.

Herr Starigk bittet daher, dass Einwohner und Pressevertreter den Sitzungssaal verlassen. 

 

Frau Hauptmann nimmt ab 15:37 Uhr an der Sitzung teil. Damit sind 20 Stadtvertreter anwesend.

 

Herr Berkhahn (IfA) begründet die Dringlichkeit der Angelegenheit.

Es liegt ein Beschluss des Landgerichtes Stralsund vom 12.02.2010 vor, mit dem die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Herrn Michael Galander und weiterer Beschuldigter in der Strafsache wegen Untreue pp. abgelehnt wird. Die Grundlage für die Suspendierung ist entfallen.
Das Verbot zur Führung der Dienstgeschäfte sollte daher mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden, damit

1. eine sofortige Aufnahme der Dienstgeschäfte durch Herrn Galander erfolgen kann und

2. die Arbeit der Verwaltung schnellstmöglich effizient und transparent für die Bürger gestaltet wird.

Sollte der Dringlichkeitsantrag der IfA nicht auf die Tagesordnung gelangen, wird schon jetzt angekündigt, dass eine Sitzung der Stadtvertretung für die nächste Woche beantragt wird.

 

Auf die Frage, wie die Kommunalverfassung zur Frage der Dringlichkeit

auszulegen ist, zitiert Herr Lange aus der Kommentierung und weist darauf hin, dass eine Dringlichkeit hier nicht gegeben sein dürfte.

 

Es folgt eine lebhafte Diskussion.

 

Herr Starigk lässt über die Aufnahme der Dringlichkeitsvorlage IfA/016/2010 – Aufhebung des Verbots der Dienstgeschäfte gem. § 63 des Beamtengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesbeamtengesetzt – LBG M-V) – abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

4

Enthaltungen:

1

 

Die Dringlichkeitsvorlage wird in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung aufgenommen.

 

Die Öffentlichkeit der Sitzung wird wieder hergestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Es wird über die Tagesordnung in der geänderten Fassung abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

0