Auszug - Satzung zur Förderung, Belebung und Stärkung des städtischen Gewerbes/Handels  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 15
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 27.08.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 20:35 Anlass: Sitzung
IfA/011/2009 Satzung zur Förderung, Belebung und Stärkung des städtischen Gewerbes/Handels
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fraktion IfA Beteiligt:Fraktion IfA
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   

 

Herr Gehrke – Fraktion IfA – bittet als Einbringer der Beschlussvorlage im Betreff sowie im Beschlussvorschlag das Wort „Satzung“ durch „Richtlinie“ zu ersetzen. Desweiteren gibt er Erläuterungen zur Vorlage.

 

Nach den Statements der Fraktionen, die sich aus verschiedenen Gründen gegen eine solche Vorgehensweise aussprechen, nimmt Herr Dr. Butzke dazu kurz Stellung.

 

Er sagt, den Unternehmern städtische Mittel zur Verfügung zu stellen, heißt im Umkehrschluss Mittel für Sport, Kultur, Bildung, Soziales und für die Begebung des einigermaßen großen Unterhaltsstaus an städtischen Vermögenswerten umzuverteilen und zu streichen. Das wäre zumindest nicht seine Intension. Wenn dieser Beschluss gefasst würde, müsste die Verwaltung diesen umsetzen, allerdings müssten dazu einige Bedingungen geschaffen werden:

 

  1. Prüfung durch die Kommunalaufsicht, ob die Erarbeitung einer solchen Richtlinie rechtmäßig ist
  2. Müsste dann durch die Stadtvertretung mit dem Haushaltsplan 2010 eine zusätzliche Personalstelle bewilligt werden, da die Verwaltung diese Aufgabe mit den derzeit verfügbaren Kräften nicht packen würde
  3. Der dafür eingestellte Mitarbeiter wird die Satzung erarbeiten und er wäre anschließend für die Antragsprüfung, die Vorbereitung der  Entscheidungsfindung in den Fachausschüssen und die Prüfung der Verwendungsnachweise verantwortlich
  4. Voraussetzung dafür, dass bereits Geld in den Haushalt 2010 eingestellt wird, wäre dass Sie im Rahmen eines Beschlusses rechtzeitig mitteilen, woher dieses Geld genommen werden soll.

 

Nach seinem Fazit fördert diese Beschlussvorlage in erster Linie die Bürokratie und erst in zweiter Linie die Gewerbetreibenden der Stadt.

 

Herr Starigk lässt daraufhin über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt,

 

dass die Verwaltung bis zur nächsten Stadtvertreterversammlung am 15.10.2009 eine Richtliie zur Förderung, Belebung und Stärkung des städtischen Gewerbes/Handels in Form von Werbekostenzuschüssen für die Neueröffnung, die Umgestaltung oder Renovierung, die Übernahme oder Wiedereröffnung und die Erweiterung  von Geschäfts- und Ladenlokalen mit Rahmenbedingungen und Antragsabwicklung erarbeitet.


Die Förderung für Geschäftslokale sollte dabei auf den Innenstadtbereich begrenzt werden.

Berücksichtigung muss dabei auch die Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze, die mit den entsprechenden Maßnahmen verbunden sind, finden. Auch muss eine gezielte Förderung für die Beteiligung einheimischer Unternehmen an überregionalen Messen, so wird die Hansestadt Anklam auch nach außen repräsentativ vertreten, als Werbekostenzuschuss möglich sein.

 

In die Haushaltsplanung für das Jahr 2010 sind vorab bereits EUR 15.000,00 durch die Verwaltung für diese rein städtischen Fördermaßnahmen aufzunehmen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

14

Enthaltungen:

1

 

Damit ist die Beschlussvorlage abgelehnt.