öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 27.08.2009 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 15:30 - 20:35 | Anlass: | Sitzung | |||||
FB1/304/2009 Änderung der "Ordnung über die Mitbenutzung städtischer Schulräume, Kulturräume und Sportanlagen" | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Federführend: | Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | Beteiligt: | Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | |||||
Bearbeiter/-in: | Dinse, Eva | |||||||
Es werden keine Anträge gestellt.
Herr Andrejewski – Fraktion NPD – macht darauf aufmerksam, dass die Regelung im § 2 Abs. 3 nach seiner Rechtsauffassung der Kommunalverfassung widerspricht. Danach hat jeder Einwohner das Recht, kommunale Einrichtungen zu benutzen und es widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz.
Frau Jasinski – Fraktion CDU – bezieht sich auf § 2 Abs. 1. Sie bittet darum, dass die Verwaltung sich die Vorgehensweise doch noch mal aus zeitlichen und organisatorischen Gründen überlegen sollte.
Es wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.
Beschluss:
Die Stadtvertreterversammlung beschließt die Änderung der
„Ordnung über die Mitbenutzung städtischer Schulräume, Kulturräume und Sportanlagen“ (vom 1.02.1992) in der vorliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 20 |
Nein-Stimmen: | 2 |
Enthaltungen: | 0 |