Auszug - Verpflichtung der Sachkundigen Einwohner  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 13.07.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:04 Anlass: Sitzung

 

Da Frau Zeretzke nicht anwesend ist, um die Verpflichtung der Sachkundigen Einwohner vornehmen zu können, wird vorgeschlagen, einen 2. stellvertretenden Ausschussvorsitzenden zu wählen, damit dieser die Verpflichtung übernehmen kann. Es wird folgender Vorschlag gemacht:

 

Herr Böttcher

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:                            6

Nein-Stimmen:              0

Enthaltungen:                            1

 

Damit ist Herr Böttcher zum 2. stellvertretenden Ausschussvorsitzenden gewählt.

 

Herr Böttcher verpflichtet durch Handschlag die sachkundigen Einwohner:

 

Herrn Werner Lichtwardt, Herrn Alexander Vetter, Herrn Steffen Gabe und Herrn Walter Wankammer. Die Verpflichtung hat folgenden Wortlaut:

 

„ Der Handschlag verpflichtet Sie, Ihr Mandat im Rahmen der Gesetze nach Ihrer freien, nur dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung auszuüben. Sie sind an Aufträge und Verpflichtungen, durch welche die Freiheit Ihrer Entscheidungen beschränkt wird, nicht gebunden. Sie sind zur Teilnahme an den Sitzungen und zur Mitarbeit verpflichtet, wenn Sie nicht aus wichtigem Grund verhindert sind. Sie sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet, dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Sie dürfen ohne Genehmigung der Gemeindevertretung weder gerichtlich noch außergerichtlich Aussagen machen, soweit sie zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Die Verschwiegenheit besteht auch nach der Beendigung Ihres Mandats fort. Nach Ablauf der Wahlperiode üben Sie Ihr Mandat bis zur konstituierenden Sitzung der neugewählten Gemeindevertretung aus.“