Auszug - Einwohnerfragestunde  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 12
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 02.04.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 17:46 Anlass: Sitzung

Dieser TOP wird nach dem TOP 14 behandelt

 

Dieser TOP wird nach dem TOP 14 behandelt. Nach der Pause sind die Stadtvertreter Zerbe, Hagemann, Kohn und Vetter nicht mehr anwesend. Damit nehmen noch 17 Stadtvertreter teil

 

Herr Lehrkamp eröffnet um 17:30 Uhr die Einwohnerfragestunde. Er informiert darüber, dass Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, die Möglichkeit erhalten, im öffentlichen Teil der Sitzung Fragen an die Mitglieder der Stadtvertretung sowie den Bürgermeister zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der stattfindenden Sitzung beziehen. Für die Fragestunde ist eine Zeit von 30 Minuten vorgesehen.

 

Weiter macht er darauf aufmerksam, dass das hier Gesagte von einem Tonband aufgezeichnet wird. Wenn das Protokoll der Stadtvertretersitzung bestätigt ist, werden die Tonbandaufzeichnungen gelöscht.

 

Herr Lehrkamp fragt, ob es Einwohner gibt, die das Wort ergreifen möchten.

 

Herr Konrad Venz, Pasewalker Allee 65:

Er stellt, auch im Auftrag von Bürgern, in Bezug auf die Umgestaltung Neuer Friedhof (unsachgemäße Kürzung der Hecke) und Gellendiner Siedlung bis zur Unterführung Bahnbrücke die Frage:

 

Warum und wer hat den Auftrag dazu gegeben?

 

Vom Umweltamt beim Landkreis OVP hat er die Auskunft erhalten, dass sie das sofort gestoppt haben. Sie wüssten auch nichts Genaues und werden der Sache auf den Grund gehen. Dann wurde ihm die Auskunft erteilt, dass sie sich mit Herrn Bodo Krüger in Verbindung gesetzt haben; dieser hat geantwortet, dass er davon nichts wüsste.

 

Herr Venz bittet darum, dass sich das Stadtparlament dieser Sache annimmt.

 

Herr Dr. Butzke sagt, dass Herr Venz innerhalb der festgelegten Frist laut Geschäftsordnung eine schriftliche Antwort erhalten wird. 

 

Weitere Einwohner haben keine Anfragen. Deshalb erhalten die Stadtvertreter das Wort.

 

Herr Koehler (Stadtvertreter):

Er hat folgende Fragen:

 

1. Ist es möglich, einen Satz zur Befangenheit seiner Person zu sagen.

2. Ist es möglich, der Stadtvertretung den neuesten Stand bezüglich der

    Arbeitsergebnisse von Herrn Brambach zu unterbreiten?

3. Die 3. Frage ist an den Bürgermeister gerichtet.

    Er bezieht sich auf das Modell der Nikolaikirche und fragt, wie mit der

    derzeitigen Situation optimal umgegangen werden sollte, um beiden Dingen

    gerecht zu werden.

 

Herr Lehrkamp informiert zur 1. Anfrage, dass es dazu eine schriftliche Stellungnahme gibt, welche ihm zugehen wird.

 

Herr Dr. Butzke:

Zur 2. Anfrage informiert er, dass sich dazu heute verständigt wurde. In den nächsten Tagen wird eine schriftliche Information an den Finanzausschuss gehen.

 

Zur 3. Anfrage sagt er, dass heute dazu eine sehr umfangreiche schriftliche Sachdarstellung übergeben wurde. Dort wurden alle Facetten, die wir im Moment betrachten können, aus Sicht der Verwaltung beantwortet.

 

Herr Lehrkamp fragt nach, ob die Verwaltung auf die Fragen von Herrn Dr. Schultz (siehe TOP Informationen des Bürgermeisters) antworten will.

 

Herr Lange – Jurist:

Er erklärt zur 1. Frage, dass dies in der Verwaltungsgerichtsordnung § 75 geregelt ist. Nach 3 Monaten kann eine so genannte Untätigkeitsklage eingereicht werden, das heißt, dass die Verwaltung mindestens drei Monate Zeit hat. Das ist aber keine feste Norm, beispielsweise kommt es darauf an, ob zwischen dem Antragsteller und der Verwaltung Verhandlungen geführt worden sind.

 

Herr Bierwerth – Fachbereichsleiter:

Zur 2. Frage erklärt er, dass es natürlich eine Konzeption zur Umweltgestaltung gibt, wir haben Bebauungspläne, Gestaltungssatzungen und Grünordnungspläne. Diese Pläne werden in erster Linie von Büros vorbereitet,  im Haus diskutiert und anschließend im dafür zuständigen Bauausschuss diskutiert.

 

Herr Dr. Schultz präzisiert, dass es ihm konkret darum geht, wer die Umgestaltung/Vernichtung von Umweltwerten der Stadt Anklam beschlossen hat? Wo ist das demokratisch behandelt worden, wer trägt dafür die Verantwortung?

 

Herr Dr. Butzke:

Die Verwaltung wird darauf innerhalb der festgelegten Frist laut Geschäftsordnung schriftlich antworten.

 

Frau Jasinski (Stadtvertreterin):

Sie bezieht sich auf einen Zeitungsartikel (Nordkurier) vom 28./29.03.2009 hinsichtlich der Schlussrechnung Neuer Markt, worin steht, dass die Schlussrechnungen und Projektantenleistungen bezahlt werden können. Sie meint, dass die Rechnungen seit der Eröffnung Neuer Markt dann offen gewesen sind.

 

Frau Thurow – amt. Fachbereichsleiterin – erläutert, dass es Fristen für das Einreichen der Schlussrechnung gibt. Der Neue Markt wurde im Oktober übergeben, zu dem Zeitpunkt waren die letzten Rechnungen noch nicht eingegangen und bezahlt. Wir sind in Vorleistung gegangen mit Städtebauförderungsmitteln und haben von anderen Kommunen entsprechende Städtebauförderungsmittel für diese Maßnahme auf Vorleistung erhalten und diese sind jetzt auch 2009 zu berücksichtigen.

 

 

Damit wird die Einwohnerfragestunde geschlossen.